hat der Erzbischof von Köln errichtet gemäß der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung KAGO.
Dieses diözesane Gericht ist erstinstanzlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten:
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aus der im Erzbistum Köln geltenden Mitarbeitervertretungsordnung MAVO,
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aus den diese MAVO ergänzenden Ordnungen
einschließlich des Wahlverfahrensrechts und des Verfahrens vor der Einigungsstelle.