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Service

Kirchliche Arbeitsgerichte

Panorama Köln

Zuständigkeit

Kirchliche Arbeitsgerichte sind eingerichtet zur erstinstanzlichen Klärung von Rechtsstreitigkeiten

  • im Bereich der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) 
    und der diese ergänzenden Ordnungen. 
     
  • im Bereich der KODA-Ordnungen (KODA-O)
    d.h. für die kirchlichen Kommissionen zur Ordnung des Arbeitsvertrags- und Tarifrechts.  
Eine Zuständigkeit besteht allein auf diesen Gebieten. Eine Normenkontrolle findet nicht statt.
Rechtsgrundlage ist die von der Deutschen Bischofskonferenz erlassene Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung KAGO - entsprechend den Anforderungen, die rechtsstaatlich zu stellen sind an unabhängige Gerichte.

Instanzen

  • Köln ist Sitz eines diözesanen MAVO-Gerichts erster Instanz, das zuständig ist für den Bereich der im Erzbistum Köln geltenden MAVO, sowie eines interdiözesanen KODA-Gerichts erster Instanz, das zuständig ist für den KODA-Bereich NW. 

  • Für die übrigen deutschen Bistümer sind ebenfalls kirchliche Arbeitsgerichte erster Instanz eingerichtet, teils diözesan und teils interdiözesan: Eine Übersicht finden Sie hier...

  • Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof mit Sitz in Bonn ist errichtet als zweite (Revisions-)Instanz für die kirchlichen Arbeitsgerichte. Die Anschrift finden Sie hier...

Die kirchliche Arbeitsgerichtsordnung KAGO

ist mit besonderer Bevollmächtigung des Apostolischen Stuhls in Kraft gesetzt worden von der Deutschen Bischofs­konferenz: erstmals zum 01. Juli 2005 für zunächst fünf Jahre, in überarbeiteter Form unbefristet seit dem 01. Juli 2010.

Durch die Einführung der KAGO abgelöst ist das frühere System von Schlichtungs­stellen im Bereich der betrieb­lichen und überbetrieb­lichen Mitbestimmung (vgl. Grafik: > Wege vor und nach der Neuordnung).