sind eingerichtet zur erstinstanzlichen Klärung von Rechtsstreitigkeiten
-
im Bereich der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
und der diese ergänzenden Ordnungen.
- im Bereich der KODA-Ordnungen (KODA-O),
d.h. für die kirchlichen Kommissionen zur Ordnung des Arbeitsvertrags- und Tarifrechts.
Eine Zuständigkeit besteht allein auf diesen Gebieten. Eine Normenkontrolle findet nicht statt.
Rechtsgrundlage ist die von der Deutschen Bischofskonferenz erlassene Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung KAGO - entsprechend den Anforderungen, die rechtsstaatlich zu stellen sind an unabhängige Gerichte.