Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
aus dem Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts sind im Erzbistum Köln verschiedene Instanzen eingerichtet worden.
Welche arbeitsrechtliche Instanz zuständig ist,
hängt davon ab, um welchen rechtlichen Bereich es sich handelt:
- das einzelne Arbeitsverhältnis
oder - die betriebliche Mitbestimmung
oder - die überbetriebliche Mitbestimmung.
Im Bereich der Mitbestimmung kommt es überdies an auf die Unterscheidung von
- Regelungsstreitigkeiten
und - Rechtsstreitigkeiten.