Bischof
Der Bischof (griechisch epískopos = „Aufseher“) ist der Leiter und Vorsteher eines Bistums. Er wird vom Papst ernannt, in manchen Bistümern, abhängig von den rechtlichen Gegebenheiten, nach der Wahl durch das Domkapitel. Die violette Soutane sowie das Brustkreuz und der Siegelring gehören zu seiner Amtstracht; zu feierlichen Gottesdiensten und Amtshandlungen trägt er Bischofsstab und Mitra.
Bischöflicher Stuhl
Als Bischöflichen Stuhl bezeichnet man im übertragenen Sinn das Amt des Bischofs mit seiner gesamten Verwaltung während seiner Bischofszeit. Stirbt der Bischof oder tritt er zurück, spricht man von einer Vakanz des Bischöflichen Stuhls. Des Weiteren ist der Bischöfliche Stuhl auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts Verwalter über die ihm eigenen Vermögenswerte.
Bistum; Diözese
Ein Bistum, auch Diözese genannt, ist ein territorial umschriebener Verwaltungsbezirk unter der Leitung eines Bischofs. Seine Errichtung, Änderung und Aufhebung erfolgt durch den Papst. Gegliedert ist das Bistum in Dekanate und Pfarreien, ggf. auch Regionen und Bezirke.
Dom; Kathedrale
Das Wort Dom kommt vom Lateinischen „Domus Dei“ und bedeutet „Haus Gottes“. Es ist das Hauptgotteshaus eines Bistums und damit die Bischofskirche. In ihm befindet sich die „Kathedra“, der Sitz des Bischofs. Die Begriffe Dom und Kathedrale bezeichnen beide dasselbe, werden aber regional unterschiedlich benutzt.
Episkopat
Mit Episkopat bezeichnet man sowohl das Amt des Bischofs als auch die Gesamtheit der Bischöfe. Es stammt aus dem Griechischen (siehe „Bischof“) und bedeutet so viel wie „Vorsteher“ oder „Aufseher“.
Erzbischof; Metropolit
Das Wort Erzbischof stammt vom Griechischen „archi-episkopos“ und bedeutet so viel wie „der erste Aufseher“. Der Erzbischof, auch Metropolit genannt, ist ein Bischof, der einem Erzbistum (s.u.) vorsteht. Er ist innerhalb seines Bezirks für die Einhaltung des Kirchenrechts zuständig und darf andere Bischöfe weihen. Kennzeichen der Erzbischöfe ist das vom Papst verliehene Pallium, ein fünf bis 15 Zentimeter breites weißes Band, in das sechs schwarze Seidenkreuze eingestickt sind. Getragen wird das Pallium wie eine Stola und nur bei Hochfesten.
Erzbischöfliches Haus (in Köln)
Das Erzbischöfliche Haus in Köln ist Teil eines umfassenden Gebäudekomplexes an der Gereon- und Kardinal-Frings-Straße. Es beherbergt Priesterseminar, Diakoneninstitut, Bistumsarchiv, Offizialat und weitere Diensträume sowie die zum Priesterseminar gehörenden Kirche. Erzbischof Josef Kardinal Frings legte am 27. Oktober 1957 den Grundstein; Architekten waren Hans Schumacher und Dombaumeister Willy Weyres. Heute steht das Gebäudeensemble unter Denkmalschutz. Im Erzbischöflichen Haus sind Büros, Sitzungsräume, Wohnungen und auch die Privatwohnung des Erzbischofs untergebracht.
Erzbistum; Erzdiözese
Das Erzbistum ist ein Bistum, dem mehrere andere Bistümer (so genannte Suffraganbistümer) zugeordnet sind. Gemeinsam bilden sie eine Kirchenprovinz. Dem Erzbistum Köln sind die Bistümer Aachen, Essen, Limburg, Münster und Trier zugeordnet. Geleitet wird das Erzbistum von einem Erzbischof (auch Metropolit). In Deutschland gibt es die sieben Erzbistümer: Bamberg, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln, München-Freising und Paderborn.
Erzbistum Köln
Das Erzbistum Köln ist ein territorial abgegrenzter kirchlicher Verwaltungsbezirk, der sich in Nordrhein-Westfalen und teilweise in Rheinland-Pfalz erstreckt. Es ist mit knapp 2,1 Millionen Katholiken (Stand 31. Dezember 2013) das mitgliederstärkste Bistum unter den deutschen Diözesen, gefolgt von Freiburg und Münster mit je rund 2 Millionen Katholiken.
Weltweit betrachten sind Diözesen wie Mexico (7,8 Millionen Katholiken), São Paulo (rund 5,5 Millionen) oder auch Mailand (etwa 4,9 Millionen) von der Katholikenzahl her weit größer.
Kardinal
Der Titel Kardinal, lateinisch „cardinalis“ (wichtig), wird per Dekret vom Papst, in der Regel an Bischöfe, verliehen. Ein Kardinal ist zur Papstwahl berechtigt und zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der katholischen Kirche verpflichtet: Als Mitglied der römischen Kurie (Kirchenleitung) übernimmt er im Vatikan besondere Aufgaben.
Kathedra
Die Kathedra (griechisch „Lehrstuhl“) als Symbol der apostolischen Vollmacht eines Bischofs befindet sich im christlichen Kirchenbau in der Bischofskirche (Kathedrale oder Dom) auf einem hervorgehobenen Platz beim Altar. Im Kölner Dom steht sie im Altarraum auf der linken Seite vor einer der Säulen. Der Begriff wird auch im übertragenen Sinn verwendet als Bezeichnung für den Bischofssitz als Institution.
Kathedrale
siehe Dom
Metropolit
siehe Erzbischof
Mitra
Die Mitra ist eine traditionelle liturgische Kopfbedeckung kirchlicher Würdenträger. Sie wird meist nur bei Pontifikalhandlungen getragen.
Monsignore
Päpstliche Auszeichnung, die so viel wie „Kaplan Seiner Heiligkeit“ bedeutet.
Nuntius
Der Apostolische Nuntius vertritt als päpstlicher Botschafter sowohl den Papst als auch die Interessen des Staates Vatikanstadt gegenüber den Ortskirchen. Er ist bei der Regierung angesiedelt und akkreditiert.
Vakanz
Zeit, in der ein bischöflicher Stuhl wegen Rücktritts oder Tod des Bischofs unbesetzt ist.
Wahl zum Erzbischof (in Köln)
Nach dem Tod bzw. Amtsverzicht des Erzbischofs ernennt entweder der Papst einen Apostolischen Administrator oder das Domkapitel wählt einen Diözesanadministrator. Der Administrator hat kirchenrechtlich die gleichen Vollmachten wie ein Bischof, jedoch soll er in der Zeit der Vakanz keine Neuerungen einführen, die den zukünftigen Bischof binden würden. Der Administrator besitzt keines der üblichen Beratungsgremien (Priesterrat, Geistlicher Rat,…) mehr. Der Administrator leitet das Bistum bis zu der Sekunde des Amtsantrittes eines neuen Erzbischofs, dann endet sein Amt.
Für die Wahl eines neuen Erzbischofes erstellt das Domkapitel eine Liste mit drei Kandidaten und schickt sie an den Nuntius. Dieser betreut den Informativprozess. Dabei kann er sich bei Priestern und Laien erkundigen, was sie von den Kandidaten halten; die Antworten wertet er aus. Aus allen Vorschlägen und Voten stellt der Nuntius eine Vorschlagsliste zusammen, die er nach Rom schickt.
Dort berät die Bischofskongregation darüber und unterbreitet die Vorschläge dem Papst. Dieser schickt eine Dreierliste zurück, aus denen dann das Domkapitel wählt. Nimmt der Kandidat die Wahl an, fragt der Dompropst gemäß Konkordat (staatskirchenrechtlicher Vertrag) bei der Landesregierung an, ob „Bedenken politischer Art“ gegen den Kandidaten vorliegen. Erst nach Zustimmung der Landesregierung teilt das Domkapitel dem Heiligen Stuhl den Namen des Gewählten mit, so dass der Papst den Kandidaten zum Erzbischof ernennen kann.