Kirchliche Bevollmächtigung zum Religionsunterricht

Kirchliche Bevollmächtigung

Kirchliche Unterrichtserlaubnis/ missio canonica

Voraussetzung für die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts sind die staatliche Lehrbefähigung und eine Bevollmächtigung durch die Kirche.
Auf Grund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als einer ‚res mixta‘ wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sicher gestellt.

Die Grundlagen für die Kirchliche Bevollmächtigung finden sich in der „Ordnung für die Kirchliche Bevollmächtigung (missio canonica / Kirchliche Unterrichtserlaubnis) zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts im Erzbistum Köln“ vom 1. Juni 2023. Dieser missio-Ordnung liegt im Wesentlichen die Musterordnung zugrunde, die die deutschen Bischöfe im Januar 2023 beschlossen haben. So ist eine wechselseitige Anerkennung z.B. bei einem (Erz-) Bistumswechsel möglich.

Weitere Informationen zur neuen missio-Ordnung finden Sie hier.

Referendariat

Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde.

Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes (Referendariats) wird den Religionslehrerinnen und Religionslehrern aller Schulformen auf Antrag - wenn die Kriterien erfüllt sind - die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (gültig bis zur Ablegung der [Zweiten] Staatsprüfung) erteilt. Wenn die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst durch ein anderes (Erz-) erteilt wurde, wird diese für den Bereich des Erzbistums Köln anerkannt.
In diesem Zusammenhang ist auf die verbindlichen Elemente des sog. Studienbegleitbriefes zu verweisen; Näheres dazu siehe unter Mentorat BonnMenorat Köln bzw. Mentorat Wuppertal.

Nach Beendigung des Referendariats

Nach bestandener [Zweiter] Staatsprüfung kann auf Antrag die missio canonica verliehen werden. Die missio canonica ist bei dem (Erz-) Bistum zu beantragen, in dem die Schule liegt, an der Sie tätig sind. Falls Sie noch keiner Schule zugewiesen sind, ist das (Erz-) Bistum zuständig, in dem das Studienseminar lag. Sollten Sie in ein anderes (Erz-) Bistum wechseln, benötigen Sie vom dortigen Ortsbischof eine missio canonica. 

Die Kirchliche Bevollmächtigung eines anderen (Erz-) Bistums wird im Erzbistum Köln anerkannt; beim Wechsel des Dienstorts in das Erzbistum Köln ist jedoch eine neue Urkunde zu beantragen. Hierzu werden die Vorlage einer beglaubigten Kopie der bisherigen Urkunde und aktuelle Angaben zur Person erbeten. Es findet kein erneutes Verfahren statt.

Zertifikatskurs

Für die Teilnahme an einem Zertifikatskurs wird den Religionslehrerinnen und Religionslehrern auf Antrag - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - eine für die Dauer des Kurses gültige Kirchliche Unterrichtserlaubnis erteilt. Die Urkunde wird nach Abschluss des Kurses entfristet.