Das Erzbistum hat eine unabhängige Aufarbeitungskommission eingerichtet, zu der Kardinal Woelki bereits am 11. März 2021 eine Vereinbarung der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Johannes Wilhelm Rörig gegengezeichnet hat. Sie gibt einen verbindlichen – in allen Bistümern einheitlichen – Rahmen für die konsequente Aufarbeitung sexualisierter Gewalt vor.
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird mit Betroffenen sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz, Medizin, Psychiatrie und öffentlicher Verwaltung besetzt. Die Mehrheit der Mitglieder werden vom Land NRW und von Seiten des Betroffenenbeirats benannt.
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission hat unter anderem den Auftrag, die bisherigen Maßnahmen zu überprüfen, weitere Maßnahmen vorzuschlagen und die Aufarbeitung im Erzbistum Köln voranzutreiben.
Die Mitglieder der Unabhängigen Aufarbeitungskommission sind seitens des Landes NRW, des Betroffenenbeirates sowie des Erzbistums Köln vorgeschlagen und ernannt. Die Kommission hat mit der konstituierenden Sitzung am 1. Juni 2022 ihre Arbeit aufgenommen.
> Pressemitteilung vom 2. Juni 2022: "Unabhängige Aufarbeitungskommission nimmt Arbeit auf"