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Service

Rota-Ansprache 2020

Datum:
20. März 2020
Von:
EBO Köln
Begegnung auf Augenhöhe

Rota-Ansprache 2020

Begegnung auf Augenhöhe

 

Die Eröffnung des Gerichtsjahres bei der Rota Romana wurde in diesem Jahr am 25. Januar begangen, wie üblich mit einer Ansprache des Papstes.

Weiterführende Hinweise zur Auslegung des kirchlichen Eherechts, die man her­kömmlich vielleicht erwartet, bietet die aktuelle Ansprache nicht. Freilich erinnert der Papst zum Ende seiner An­sprache an "das Dunkel des Glaubens oder die Wüste des Glaubens […] als möglichen ursächlichen Umstand" einer Ehenichtigkeit – ein schwieriger Punkt, den die Internatio­nale Theologen­kommission in einer Studie zum Bezug von Glaube und Sakramenten erörtert hat, die über die Jahre 2014-2019 erarbeitet und am 3. März 2020 veröffentlicht wurde.

Überwiegend jedoch bietet die päpstliche Ansprache einen Anstoß sowohl zur Ehe­pastoral sowie zur Anwendung des Eheprozessrechts.

Zu diesem Zweck beschreibt Franziskus seinen Traum vom neutestamentlich bezeugten Ehe­paar Priska und Aquila (Apg 18; 1 Kor 16,19; Röm 16,3-4 – Gedenktag am 8. Juli), auf das er mehrfach schon im Jahr 2019 verwiesen hat: ihr Leben und Zeugnis für den Glauben und für die Ehe in der örtlichen Gemeinde sollte auch heute noch ein Vorbild für die Seelsorge sein.

Der Papst gibt zu bedenken, dass Menschen "oft des Lichtes des Glaubens beraubt sind, nicht wegen ihrer subjektiven Schuld, sondern weil man sie am Rande unserer Seelsorge lässt: eine Elitepastoral, die das Volk vergisst." Er warnt vor einer "Philosophie des kleinen Kreises der Vollkomme­nen" und empfiehlt vielmehr, "der Herde zuzuhören, neben der Herde zu stehen, aufmerksam ihre Sprache zu lernen." Und deshalb sind Priska und Aquila für Franziskus ein Vorbild; denn das urchristliche missionarische Ehepaar ist den Menschen sozusagen auf Augenhöhe nahegekommen, dem Papst zufolge nämlich an den menschlichen und existentiellen Rändern, ohne kom­merzielle Inter­es­sen.

Hier nun liegt für Franziskus eine Verbindung zur Rechts­anwendung in den kirchlichen Ehe­verfahren; denn als "zwei Perlen" seiner 2015 ver­fügten Reform des Eheprozess­rechts benennt der Papst "Nähe und Unentgeltlichkeit".

Den Richtern der Rota legt der Papst insofern zwei Fragen nahe: "Bin ich in meinem Urteilen dem Herzen der Menschen nahe gewesen? Und habe ich im Urteilen mein Herz für die Großzügigkeit geöffnet, statt mich von kommerziellen Interessen anstecken zu lassen?"

Diese Fragen des Papstes lassen allerdings nicht allein an das Urteilen denken, sondern auch an den Umgang beim kirchlichen Gericht überhaupt, wie also eine Klage entgegen­zunehmen ist, zu untersuchen ist, zu diskutieren ist. Und die Absage an Kommerzielles könnte dazu ermutigen, die Eheverfahren der kirch­lichen Gerichte nicht als Geld­verschwen­dung oder anderweitig unökonomisch abzulehnen, sondern sie als wichtig zu nehmen und mit Geduld anzugehen: obgleich die Verfahren lang­­wierig sein können wegen der gebotenen Sorgfalt, obgleich die Verfahren schmerz­lich sein können mit der Rede von Scheitern und Leid, und obgleich die Verfahren statistisch eine Rand­existenz sind, gemessen an den Scheidungszahlen.

Weiterhin sind es in jedem Jahr durchschnittlich in Deutschland rund 3 von 100.000 Katholiken d.h. 0,003 %, die einen förmlichen Eheprozess einleiten. Ob ein Verfahren möglich ist, dazu kann man sich beraten lassen in den Offizialaten. Zumindest insofern brauchen die kirch­lichen Gerichte seitens der pfarrlichen und kategorialen Seelsorge – wie Kardinal Woelki es nannte – "Türöffner".

 

Kontakt

Erzbischöfliches Offizialat

Roncalliplatz 2
50667 Köln