Teamberatung/Moderation

Teamberatung

Teamberatung soll Teamentwicklung und Zusammenarbeit in territorialer und kategorialer Seelsorge, an erzbischöflichen Schulen und anderen kirchlichen Einrichtungen fördern.

Die Teamberatung nimmt dabei die berufliche Rolle, die Beziehung zu Menschen im Arbeitsbereich, die institutionellen Vorgaben, die eigene Personen und das Zusammenspiel im Team in den Blick.

Die Teamberatung ist ein wichtiger Bestandteil, die Arbeitsfähigkeit und die Arbeitskonzeption eines Teams zu reflektieren und zu klären. Sie dient zur Sicherung und Verbesserung der gemeinsamen Arbeit.

Teamberatung steht in der Spannung zwischen den diözesanen Rahmenbedingungen und Vorgaben für den jeweiligen Verantwortungsbereich des Teams einerseits und den Beratungsanliegen des Teams andererseits. Konkreten Niederschlag findet dies in der Verbindlichkeit des Dreieckskontraktes, d.h. die Rahmenbedingungen der Teamberatung sowie Zielsetzung, Themenfelder und Zeitpunkt / Form der Auswertung des Beratungsprozesses werden von drei beteiligten Kontraktpartnern schriftlich festgelegt: Dem Berater, dem Team und einem Vertreter der zuständigen Leitungsebene.

Weitere Informationen für die Teamberatung:

Die fachliche Zuständigkeit für Teamberatung liegt bei der Stabsstelle Supervision & Beratung. Die Stabsstelle vermittelt eine Beraterin oder einen Berater für das jeweilige Team.

Wünsche nach Teamberatung werden durch den Leiter des Teams oder durch ein beauftragtes Mitglied des Teams mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stabsstelle abgestimmt. Der Wunsch nach Teamberatung kann nach Rücksprache mit dem Team auch durch Mitarbeiter der Bereiche des Generalvikariates angeregt werden.

Die Stabsstelle prüft  in der Regel in einem Vorgespräch den Wunsch in fachlicher Hinsicht und entscheidet nach Abstimmung mit den entsprechenden Bereichen des GV, ob die gewünschte Teamberatung die geeignete Maßnahme darstellt.

Im Kontraktgespräch sorgt die Beraterin/der Berater für Klarheit hinsichtlich der Themen und Ziele des Kontraktes. Eine schriftliche Fixierung der Ziele und Inhalte sowie der Rahmenbedingungen sind Standard.

Kontraktpartner sind in der Regel: Das Team, der oder die vorgesehene Berater(in), sowie ein Vertreter/eine Vertreterin der zuständigen Bereiche des Generalvikariates, Dienstvorgesetzte oder Fachverantwortliche. (Andere Bereiche können, wo es sachlich angezeigt ist, zusätzlich hinzugezogen werden.)

Die Beraterinnen und Berater haben keine Aufsichtspflichten oder-befugnisse.

Komplementärberatungen gemeinsam mit anderen Fachberatern (z. B. regionale Pastoralentwickler) sind möglich.

Teamberatung unterliegt der Vertraulichkeit. Das heißt: Informationen aus dem Beratungsprozess dürfen nur im Rahmen des verhandelten Beratungskontraktes und nicht ohne Wissen der Beteiligten an Dritte weitergegeben werden. Für die Beraterinnen und Berater gilt die > Dienstanweisung (PDF) der Stabsstelle, die zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ein Teamberatungsprozess umfasst in der Regel 5-10 Sitzungen inklusive der Kontraktsitzung und Auswertungssitzung. Wo es geboten scheint, kann ein kleiner Teil dieser Sitzungen als Follow Up auch nach einer zeitlichen Pause in Anspruch genommen werden. Eine Verlängerung auf 15 Sitzungen ist möglich.

Mit Beratern/-innen, die auf Honorarbasis für uns arbeiten, schließt die Stabsstelle eine Leistungsvereinbarung ab. Über die mögliche Zahl von Sitzungen und die Dauer der Beratung durch Honorarkräfte wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden.

Zwischen dem Ende eines Teamberatungsprozesses und eventuellem Beginn eines neuen muss in der Regel ein Zeitraum von 12 Monaten liegen.

Bei vorzeitiger Beendigung der Beratung findet in der letzten Beratungseinheit eine Auswertung mit allen Kontraktbeteiligten statt.

Eine Moderation von Teamsitzungen/-tagen ist durch Berater/innen der Stabsstelle möglich im Umfang von 4 Sitzungen. Die Stabsstelle klärt mit dem Leiter/der Leiterin des Teams die Notwendigkeit eines Dreieckskontraktes oder der Information der jeweiligen Fachabteilung.

Wird eine Teamberatung an eine Moderation angeschlossen, reduziert sich die max. mögliche Sitzungszahl um die bereits in Anspruch genommenen Sitzungen.

Bis zur 15. Beratungseinheit übernimmt das Erzbistum Köln die Kosten für die Teamberatung.

In Ausnahmefällen kann nach Absprache mit der Stabsstelle und allen Kontraktpartnern die Teamberatung um weitere fünf Sitzungen verlängert werden.

Dafür ist ab der 16. bis zur 20. Einheit eine Eigenbeteiligung in Höhe von 220,00 € pro Beratungseinheit vom Beratungsnehmer bzw. dessen Dienststelle zu zahlen.

Eventuell anfallende Fahrtkosten der Beraterinnen und Berater werden von diesen direkt mit dem Pfarrer/Leiter/Leiterin des Teams abgerechnet.