Im späten Mittelalter

Erzbischof und Kurfürst zugleich

Fast zwei Jahrhunderte (1583 - 1761) besaß das bayrische Herzogshaus der Wittelsbacher den Kölner Erzbischofssitz. Seit dem Mittelalter war der Kölner Erzbischof geistlicher Oberhirte, politischer Landesherr und besaß als einer der sieben Kurfürsten das Recht der Königs- bzw. Kaiserwahl. Die Erzbischöfe sahen keinen Widerspruch darin, dass sie die weltliche und geistliche Macht ausübten, wobei das weltliche Element eindeutig Vorrang hatte.

Umgekehrt kümmerten sich auch die weltlichen Dynasten um die geistlichen Belange ihrer Untertanen. Der Erzbischof als Landesherr entschied über die Konfession seiner Untertanen und rekatholisierte damit manche Gebiete.

Die Wittelsbacher Erzbischöfe lebten in der Zeit des Barocks mit adelig-höfischer Kultur, Lebenslust und Frömmigkeit standen nebeneinander. Sie sahen sich als absolute Machtinhaber, es entstanden prachtvolle Bauten und ein repräsentativer Hofstaat. Zur Zeit der Aufklärung entwickelte sich das Selbstverständnis sich als Diener des Staates zu sehen mit Pflichten den Untertanen gegenüber, ohne die absolutistische Regierungspraxis zu ändern.

Um die Verhältnisse der damaligen Zeitepoche zu bewerten, muss berücksichtigt werden, dass ein geistliches Fürstentum in die jeweilige politische Großlandschaft eingebunden war. Der geistliche und weltliche Amtsbezirk des Erzbischofs waren unterschiedlich groß. Durch die geographische Lage des Mittelstaates Kurköln rückte Köln in das Interessenfeld der führenden europäischen Mächte.

Ernst von Bayern

1583 zog Ernst von Bayern in die freigekämpfte Residenzstadt Bonn ein. Der kölnische Krieg ging zu Ende, Erzbistum und Kurstaat Köln blieben überwiegend katholisch. Der neue Erzbischof war Bischof von mehreren Bistümern und stärkte dadurch die katholische Schutzmacht im Nordwesten des Reiches.

Er trat ein schweres Erbe an, u.a. durch große finanzielle Probleme durch die Kriegssituation. Durch den Krieg der Niederlande gegen Spanien gab es große Probleme mit verhassten landfremden erzbischöflichen Räten und Ernst verzichtete zu Gunsten seines Neffen Ferdinand auf die aktive Ausübung der Regierungsgeschäfte. Er hatte die Hoffnungen auf eine Erneuerung der Kirche, auch wegen seines "sündigen" Lebensstils, nicht erfüllen können. 1584 wurde von Rom eine ständige Nuntiatur in Köln eingerichtet, die unmittelbar Erkenntnisse über die religiöse Entwicklung in Nordwestdeutschland an das päpstliche Staatssekretariat übermittelte.

Ferdinand von Bayern

Ferdinand, erst Koadjutor, später Kurfürst, wurde während seiner 55jährigen Regierungszeit der bedeutendste Bischof der katholischen Reform in Köln. Er verwaltete das verschuldete Land, das nach dem Kölnischen Krieg keinen neutralen Status mehr hatte. Das Wichtigste war ihm die Behauptung und Durchsetzung der katholischen Religion im Erzstift und im Reich und eine an den Wittelsbacher Hausinteressen ausgerichtete "Außenpolitik". Er konnte Köln nicht aus den Wirren des Dreißigjährigen Krieges heraus halten. Ferdinand baute die kurkölnischen Zentralbehörden aus, deren Vorsteher seine Berater waren.Wie Ernst war auch er von den Jesuiten erzogen worden. Er führte eine strenge Kirchenzucht ein und verfiel auch dem Hexenwahn.

Maximilian Heinrich von Bayern

Maximilian wurde 1642 zum Koadjutor seines Onkels gewählt und trat 1650 als Erzbischof sein Erbe an. Er schien dem Idealbild des katholischen Erneuerer zu entsprechen, war aber menschenscheu und willensschwach und dadurch ungeeignet für seine Aufgaben, die er seinen Mitarbeitern überließ. Die mit Staatsgeschäften betrauten Brüder Franz und Wilhelm Egon von Fürstenberg zogen das Kölner Erzstift in Auseinandersetzungen um Herrschaft und die Hegemonie in Europa hinein. Maximilian starb, ehe der Papst Wilhelm als Koadjutor bestätigen konnte.

Joseph Clemens von Bayern

Nach einer Wahl zwischen Wilhelm von Fürstenberg und Joseph Clemens von Bayern zum neuen Erzbischof, entschied sich der Papst für Joseph, was einer der Gründe für den Ausbruch des sogenannten Pfälzischen Krieges war. Joseph Clemens wurde durch den Kölner Weihbischof von Anethan in der Leitung der Erzdiözese unterstützt. Er fühlte sich eher zum Soldaten als zum Geistlichen berufen, zweifelte an seiner Eignung als Bischof und empfing darum erst 1707 die höheren Weihen. Im Spanischen Erbfolgekrieg geriet er an die Seite Frankreichs.

Joseph Clemens gab seinen bisherigen Lebensstil nicht auf und verärgerte den Bonner Hof, indem er die Mutter seiner Kinder mit nach Bonn brachte. Seine negativen Eigenschaften schadeten dem Erzstift. Andrerseits Leitete er den Wiederaufbau des Residenzschlosses ein und begann mit dem Bau des Poppelsdorfer Schlosses (heute: in Bonn-Poppelsdorf)

Clemens August von Bayern

Dieser Wittelsbacher war populärste Erzbischof und Kurfürst der Neuzeit, da unter ihm der rheinische Barock mit einer Reihe prächtiger Bauten seinen Höhepunkt erlebte. Seine politischen und kirchlichen Leistungen waren dagegen eher unbedeutend, obwohl er als "Herr über fünf Kirchen" mehr Macht als irgendein Amtsvorgänger vor ihm hatte. Durch zeitweilige Depressionen wurde seine Politik unberechenbar. Auch Clemens August verspürte wenig Neigung zum Priesterberuf trotz seiner Frömmigkeit, mit der er für die Ausbreitung des katholischen Glaubens und die Wiedereröffnung des Priesterseminars sorgte.

Max Friedrich von Königseck-Rotenfels

Das Kölner Domkapitel war der Wittelsbacher überdrüssig geworden und mit Unterstützung des Papstes wurde Max Friedrich 1761 Erzbischof von Köln. Während seiner 23jährigen Regierungszeit interessierte ihn weder die Aufklärungsbewegung, die den Barock ablöste, noch die Regierung im Kurstaat und die Leitung des Erzbistums, er überließ alles seinen Beratern. Der zum alleinigen Minister berufene Belderbusch versuchte die Neutralität des Stiftes zu wahren und eine moderne Wirtschafts- und Kulturpolitik einzuleiten. Er veräußerte kostbare Kunstwerke um den Schuldenberg abzubauen. Mit ihm beteiligte sich Köln an der Koblenzer Konferenz, die die Stärkung der bischöflichen Gewalt forderte. Durch seine Sparsamkeit war er beim Volk unbeliebt, sein Wort galt mehr als das des Kurfürsten. Max Friedrich war politisch unbedeutend und überließ Belderbusch viele Entscheidungen, selbst die Ernennung des Max Franz von Österreich zum Koadjutor in Köln.

Maximilian Franz von Österreich

Max Franz hatte eine gediegene Ausbildung in Rechts- und Verwaltungswissenschaft, wehrte sich anfangs gegen seine Ernennung zum Koadjutor, widmete sich dann aber eifrig den theologisch-philosophischen Studien. 1784 übernahm der den Kölner Erzbischofsstuhl und versuchte gewissenhaft und ernst seine Aufgaben zu erfüllen. Er entschied die wichtigsten Sachen selbst, straffte das Justizwesen und bemühte sich um die Hebung des Schulwesens und eine Verbesserung der Seelsorge. Max Franz betrachtete sich als die allein verantwortliche Instanz seiner Erzdiözese, wodurch er in einen Nuntiaturstreit hineingezogen wurde, der ihm den persönlichen Respekt des Papstes trotz der Schärfe der Auseinandersetzungen bewahrte.

Er war der sympathischste Kurfürst seit langem, hatte nur eine kurze Regierungszeit und musste kurz vor seinem Tod den Untergang seiner rheinischen Kurlande erleben. Das 1500 Jahre alte Erzbistum links des Rheins wurde dem neu errichteten Bistum Aachen zugeschlagen.

Bischof und Bischofsideal in der frühen Neuzeit

Das Trienter Konzil forderte u.a. die Residenzpflicht eines Bischofs in seinem Bistum, verbot die Vereinigung mehrerer Diözesen in einer Hand, schrieb einen theologischen Grad bzw. Lehrbefähigung und Subdiakonsweihe vor der Wahl vor und hielt das Zölibat für eine Selbstverständlichkeit. Kein Kölner Erzbischof erfüllte diese Vorschriften, die meisten aber waren redlich bemüht, die kirchlichen Aufgaben nach bestem Können zu lösen.

Das Domkapitel

Da die Erzbischöfe ihren Schwerpunkt auf die weltlichen Bereiche legten, übernahmen Stellvertreter, Mitarbeiter und vor allem das Domkapitel die geistliche Betreuung der Bistümer. Es hatte das kirchliche Recht der Bischofswahl und die bischöfliche Gerichtsgewalt bei Verhinderung des Bischofs. 16 der 24 Mitglieder waren die aus dem Hochadel stammenden Domgrafen, geweiht zum Subdiakon. 8 Plätze standen nichtadligen geweihten Priestern (Priesterherren) offen, die meist aus dem Kölner Raum kamen. Aus ihnen rekrutierte sich die Verwaltungsspitze des Erzbistums.

Leitung und Leiter des Erzbistums

Das periodisch besetzte Amt des Koadjutors war ein politisches Instrument geworden um die Bischofswahl vorwegzunehmen oder politische Konstellationen zu stärken. 1583 bis 1801 hatte einer von sieben Erzbischöfen keinen Koadjutor und nur der Koadjutor Wilhelm von Fürstenberg wurde nicht zum Erzbischof ernannt. Das Amt des Koadministrators wurde vom Papst verlangt, wenn ein zu junger Kandidat die Bischofsweihe noch nicht empfangen konnte. Alle anderen wichtigen Stellen waren dauerhaft: der Weihbischof, der Generalvikar und der Offizial, wobei es dort zu Kompetenzgerangel kam.

Der wichtigste Stellvertreter war der Weihbischof u.a. mit den Aufgaben der Firmung, der Priesteramtsweihen und ggf. auch bischöflichen Weihehandlungen. Der zweitwichtigste war der Generalvikar als Leiter der geistliche Verwaltung mit acht Mitarbeitern mit theologischem Grad. Der Offizial war für geistliche aber auch weltliche Streitsachen zuständig und verfügte über einen größeren Mitarbeiterstab, der von den Gerichtseinkünften lebte und dadurch abhängig von den einzelnen Instanzen war. Erst Ende der 80er Jahre des 18. Jahrhunderts kam es zu Reformen des geistlichen Gerichtswesens.

Die meisten der erzbischöflichen Mitarbeiter kamen aus dem Stand der Priesterherren mit einer hervorragenden Ausbildung. Einige hatten in Rom studiert, andere waren Professoren der Uni. Sie trugen oft jahrelang die Hauptlast der kirchlichen Verwaltung und prägten das Schicksal der Erzdiözese oft nachhaltiger als die Fürstbischöfe.

Benefizwesen und Stellenbesetzung

Die frühneuzeitliche Seelsorge, das Benefizwesen, war verbunden mit einer Vermögensmasse, die von einem Kandidaten genutzt wurde mit der Verpflichtung, Seelsorge oder Gottesdienst zu übernehmen. Der Patronatsherr benannte eine Person für eine Pfarrstelle und der Bischof wies ihn ein. Bei der Inkorporation verlor eine Pfarrkirche ihr Selbständigkeit an ein Kloster oder Stift, das dann einen Priester zur Seelsorge bereitstellte. Durch diese beiden Rechtsformen hatte die bischöfliche Verwaltung keinen Einfluss auf die Auswahl der Pfarrer.

Der höhergestellte Klerus (Primarklerus) 

Wegen anspruchsvoller Voraussetzungen der reich dotierten Stellen an den Kanonikerstiften (Primarklerus) wurde eine bildungsbedingte und soziale Trennung im Klerus aufrecht erhalten. Die Seelsorge wurde dem kaum ausgebildeten Sekundarklerus überlassen. Die religiösen Aufgaben des Stiftsklerus waren die täglich Feier des Hochamtes und die Verwaltung des landwirtschaftlichen Besitzes. Von den 21 Männer- und 20 Frauenstiften lagen 11 in der Stadt Köln. Die weiblichen Stifte waren Versorgungsinstitute des Adels, die Männerstifte hatten mannigfaltige Aufgaben in der Kirche. Beide Stifte waren weniger eine Seelsorgeeinrichtung.

Der einfache Klerus (Sekundarklerus)

Der Sekundarklerus konnte sich wegen wirtschaftlicher Nöte oft nicht der Seelsorge widmen. Seit 1651 musste, wer zum Subdiakon geweiht wurde, einen gewissen Unterhalt nachweisen, d.h. er musste für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen. Andere Geistliche waren auf Nebeneinkünfte angewiesen: der Begriff Klerikerproletariat entstand.

Herkunft und Ausbildung der Pfarrer

Persönlichkeit und Einfluss des Pfarrers eine entscheidende Bedeutung. Laut Weiheprotokollen stammten 52 % der Geweihten aus Städten, mehr als 13 % aus Köln und insgesamt kamen sie aus den besitzenden Schichten. Landpfarreien waren nicht das Ziel der Priester, aber selbst die Landpriester kamen aus höheren Schichten. D.h. die Kluft zwischen den Pfarrern aus städtischem bzw. großbäuerlichem Milieu zu den kleinbäuerlichen Gemeinden wuchs.Die Ausbildung der Priester reichte oft nur zum Lesen der lateinischen Messe, selbst im 17. Jahrhundert hatten die meisten keine theologische Ausbildung. Die Errichtung von Priesterseminaren scheiterte am Geld, erst 1749 wurde ein einjähriger Besuch des 1736 eröffneten Priesterseminars Pflicht. Vor der Approbation musste ein Seelsorgeexamen abgelegt werden.

Häufig klaffte eine große Kluft zwischen kirchlichem Anspruch und klerikaler Wirklichkeit im priesterlichen Lebenswandel. Das Konkubinat war ein prinzipielles Problem. Erst durch die Kirchenspaltung bekam die zölibatäre Lebensweise einen höheren Stellenwert. Auf dem Land war der Pfarrer zur Bewirtschaftung seines kleinen landwirtschaftlichen Betriebes auf die Unterstützung einer Magd angewiesen, die oft seine Konkubine wurde und geduldet war, so lange sie keine repräsentativen Platz einnahm. In gut dotierten Stiften oder städtischen Pfarreien gab es diese wirtschaftliche Zwangslage nicht und dort griffen die kirchlichen Amtsträger härter durch. Im Verlauf des 17. Jahrhunderts kamen die von Jesuiten und Kapuziner geprägten Priester zu einer positiveren Beurteilung des Zölibats, ab dem 18. Jahrhundert galt das Konkubinat in der Priesterschaft als Sünde. Die Priesterweihe war als Sakrament anerkannt, das Ausbildungsniveau war gestiegen.

Ordensleben der frühen Neuzeit

Das Ordensleben war meist intakt, auch wenn nach und nach der Idealismus erlosch. Orden boten Existenzsicherung, wenn auch oft zu Lasten der religiös-geistlichen Motivation. Die enormenen Leistungen der Orden in der Seelsorge sowie Erziehungs- und Unterrichtswesen gehörten zu den positiven Seiten der neuzeitlichen Kirchengeschichte. Die Ordensgeistlichkeit war autonom, betrieb Seelsorge, war karitativ tätig und leistete schulische Erziehungsarbeit.

Traditionelle alte Orden

Die Seelsorgetätigkeit der Klöster war umstritten und wurde u.a. als Bedrohung des gemeinsamen Zusammenlebens und als Gefährdung des Armutsgelübdes empfunden. Es entstanden Spannungen, da die an den Pfarrkirchen eingesetzten Pfarrer der Orden nicht über die vorgeschriebene Ausbildung verfügten. Auch die Klöster waren mit denselben politischen Problemen belastet wie die fürstlichen Erzbischöfe. In den Benediktinerklöstern wurde die Lockerung der Klosterdisziplin beklagt. In den diversen Klöstern gab es unterschiedliche Disziplinvorstellungen und damit andere Bedeutungsgrade für die Erzdiözese. Die mittelalterlichen Ritterorden verloren in der frühen Neuzeit oft ihren klösterlichen Charakter.

Die Bettelorden

Die Bettelorden, mit dem Schwerpunkt der außerpfarrlichen und außerordentlichen Seelsorge, lehnten die Übernahme von Pfarrstellen ab und verzichteten auf Einkünfte und Besitz. Wegen des Armutsprinzips kam es zu Neugründungen und Spaltungen mit drei großen Richtungen: Die Minoriten, die Observanten und die Kapuziner. Die Observanten erzielten durch kleine Missionsstationen in überwiegend evangelischen Gebieten eine große Wirkungen und waren durch ihre einfache Lebensweise beim Volk sehr beliebt. Die Minoriten widmeten sich mehr der Jugendbildung, waren offen der Aufklärung gegenüber und besetzten sogar Professuren der Bonner Universität. Der Kapuzinerorden versuchte durch Predigten, durch religiös-erzieherische Übungen und häufigen Sakramentenempfang den Glauben der Gemeinden zu stärken.

Die Jesuiten

Der erst 1540 vom Papst anerkannte Jesuitenorden stellte alle anderen Orden in den Schatten. Sie legten ihren Schwerpunkt auf die Jugenderziehung sowie auf die Ausbildung einer geistigen Elite und führten das Abhalten von Exerzitien ein. Sie bauten Gymnasien, wirkten durch Predigten und die Exerzitien wurden ein weit verbreitetes Instrument der Seelsorge. Die Patres versuchten durch regelmäßige Volksmissionen das religiöse Leben der Gläubigen zu erneuern. Ihre Rolle als Beichtväter der Fürstbischöfe und damit einflussreiche Berater war umstritten. Auf Druck des französischen und spanischen Königshofes hob der Papst 1773 den Jesuitenorden auf. Die katholische Kulturpolitik versuchte das Erbe der Jesuiten weiterzuführen.

Weibliche Ordensgemeinschaften

Während des 18. Jahrhunderts gab es 23 sowohl kontemplative als auch karitative Orden, die durch die fehlende aktive Seelsorge keine Verbindung zu Pfarrgemeinden hatten. Die ohne Klosterregeln zusammenlebenden unverheirateten Beginen hatten eine Sonderstellung. Mitte des 16. Jahrhunderts entwickelten die Orden z.B. die Ursulinen, deren Hauptziel die Bildung der Mädchen war.

Pfarrgemeinde und Gotteshaus

Der Stolz und das religiöse Zentrum einer Pfarrgemeinde war die Pfarrkirche. Ende des 18. Jahrhunderts gab es in der Erzdiözese Köln ca. 1000, wovon die meisten schon vor 1688 entstanden. Neue Kirchen wurden in der Neuzeit wegen fürstlicher Repräsentation errichtet, z.B. die Kirche auf dem Bonner Kreuzberg, die Michaelskapelle und die Poppelsdorfer Schlosskapelle, oder damit die Orden neben dem Kloster auch ein Gotteshaus hatten. Der Einfluss des Barock war groß bei der Gestaltung des Kircheninneren. Vom monumentalen dreistöckigen Altar ging die Entwicklung über den Bildrahmenaltar, den Skulpturaltar zum pompösen, frei im Raum stehenden Tabernakelaltar. Die barocke Ausstattung bestimmte auch die romanischen und gotischen Kirchen.

Gottesdienst und Altarssakrament

Durch das Sakrament der Priesterweihe wurde die Stellung des Geistlichen hervorgehoben, was vor allem Ausdruck während des Gottesdienstes fand. Der Pfarrer las die Messe in unverständlichen lateinischen Worte, er vollzog ein unverständliches Ritual der Wandlung und kommunizierte alleine. Erst Ende des 17. Jahrhunderts wurde die Predigt üblich, die von der Messe getrennt war, dann aber in deutscher Sprache gehalten wurde. Auch die Eucharistie wurde aus dem Meßgeschehen ausgelagert und erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts mehrmals im Jahr begangen und seit dem gab es auch das gemeinsame Fest der Erstkommunion.

Gläubige und Sakramente

Das Sakrament der Taufe setzte sich auch bei den Protestanten unumstritten durch. Die Firmung der Kinder ab dem 7. Lebensjahr durfte nur der Bischof spenden. Das Bußsakrament empfingen die Gläubigen in der Regel vor der Osterkommunion. Die Darreichung des Altarssakramentes an Kranke und Sterbende war üblich. Schwierig war die Einbindung der Ehe als Sakrament, sie war traditionell der Kontrakt zwischen zwei Familien und sollte auf einmal der Binde- und Lösegewalt der Kirche unterstellt werden. Es mussten zwei Zeugen anwesend sein und ohne elterliche Zustimmung und öffentliche Bekanntmachung konnte keine Ehe geschlossen werden. Für die Pfarrer war es schwer die neuen Normen gegen alte Gewohnheitsrechte durchzusetzen. Erst Ende des 16. Jahrhunderts setzte sich der Gebrauch von Kirchenbüchern durch.

Religiöse Unterweisung

Zur Amtsführung der Pfarrer gehörte vor allem auch die Predigt. Außerdem gab es den Katechismus in dem die wichtigsten Glaubensfragen beantwortet wurden und der mangels Schulpflicht vorgelesen und auswendig gelernt wurde. Um Kindern und jungen Erwachsenen die Katechismuslehren zu vermitteln, bürgerte sich im 17. Jahrhundert der "Katechismus (Christenlehre)" ein, ein an bestimmten Tagen abgehaltener Religionsunterricht, der sich aber nur schwer durchsetzen ließ.

Feiertag und Feiertagsgestaltung

Durch eine Vielzahl katholischer Feiertage hatten die protestantischen Gebiete erhebliche Wettbewerbsvorteile. Der pflichtgemäße Besuch der Messe an Sonn- und Feiertagen wurde zwar eingehalten, aber die Arbeit, das Vergnügen und andere Ausschweifungen ruhten nicht, woran die Obrigkeit Anstoß nahm. Erst 1770 wurden die Feiertage auf 19 reduziert, wurden aber zum Leidwesen der geistlichen Herren trotzdem nicht würdiger begangen, bzw. die Sonntagsruhe nicht eingehalten.

Fastenpraxis

182 Abstinenz- bzw. 74 Fastentage bestimmten das Leben der katholischen Gläubigen. An Abstinenztagen war der Genuss verschiedener Speisen und Getränke untersagt, an Fastentage durfte zusätzlich nur eine Mahlzeit eingenommen werden. Die Einhaltung der Fastenvorschriften wurde unterschiedlich gehandhabt, die Aufklärer lehnten sie ab.

Volksfrömmigkeit und Heiligenverehrung

Im Volk entstand durch die Identität von Meßopfer und Kreuzopfer eine neue Christusfrömmigkeit, der leidende Heiland wurde verehrt. Es entwickelten sich besondere Gebetsformen, im 18. Jahrhundert der Kreuzweg, beliebt war das gemeinsame Beten des Rosenkranzes. Das Konzil bestätigte die Verehrung und Anrufung der Heiligen um Fürbitte und regte dadurch eine verstärkte Heiligen- und insbesondere Marienverehrung an. Im Rheinland erfuhren die älteren Heiligenkulte eine neue Blüte. Besonders vier Heilige, deren Patronate sich überschnitten, wurden in den verschiedensten Situationen angerufen, es gab aber auch eine Unzahl von Lokalheiligen.

Wallfahrt und Prozession 

Die im Unterschied zur Prozession nicht in das Kirchenjahr liturgisch eingebundene Wallfahrt stellte eine auf Laien zugeschnittene Form des Bittganges dar sowohl für einzelne als auch für Gruppen. Von der Fernwallfahrt nach Rom vollzog sich ein Wandel zu nahe gelegenen Gnadenstätten, der häufige Wallfahrten ermöglichte. In der Barockzeit trat neben die Reliquie auch das Andachtsbild oder die Statue als wallfahrtsbegründendes Motiv, besonders wenn dort Wunder geschahen. Den größten Aufschwung nahmen die Marienwallfahrten, neben dem mittelrheinischen Bornhofen wurde Kevelaer der bedeutendste rheinische Wallfahrtsort.

Der älteste Marienwallfahrtsort war Bödingen an der Sieg. Das Rheinland war bis 1930 typisch für seine ausgeprägte Wallfahrtslandschaft. Die Zeit der Aufklärung meinte Aberglauben in den Wallfahrten zu entdecken, doch die privaten Pilgergänge von Gläubigen konnten nicht untersagt werden. Die Prozessionen waren in die Liturgie des Kirchenjahres eingebunden. Im 18. Jahrhundert entwickelte sich in Köln-Mülheim die Fronleichnamsprozession als Schifffahrtsprozession, die bis heute besteht.

Bruderschaftswesen

Im Mittelalter entstanden auf der Basis der Zünfte oder der Schützen Bruderschaften. Sie pflegten u.a. auch die Geselligkeit und waren keine religiösen Vereinigungen mit ausschließlich kirchlicher Zielsetzung. Im 17. Jahrhundert änderte sich die Zielsetzung u.a. durch die aktive Unterstützung der Orden. Ende des 18. Jahrhunderts existierte in jeder Gemeinde zumindest eine Bruderschaft.

Kirche und Schule

Bis auf die größeren Städte war das Schulwesen überall in einem miserablen Zustand. Die Pfarrer sollten Schulen errichten, hatten die Aufsicht darüber, die Lehrer besaßen aber keinerlei pädagogische Ausbildung und bekamen ihre Arbeit schlecht bezahlt. In den Städten gab es Schulen der verschiedenen Trägerschaften, es musste Schulgeld gezahlt werden. Hauptträger des höheren Schulwesens waren vor allem die Jesuiten. Ziel des Gymnasien war die Vorbereitung auf den Universitätsbesuch. Erst durch die Aufklärung änderte sich das Schulwesen. Der Staat initiierte die Anhebung der Lehrerausbildung, die Kirche blieb aber als wichtige Trägerschaft bestehen. Selbst im 18. Jahrhundert kannte man nicht die gymnasiale Erziehung der Mädchen. In Köln und Bonn wirkten die Ursulinen und Welschnonnen im weiblichen Bildungsbereich.