Konfessionsverschiedene/Konfessionsverbindende Ehe | Erzbistum Köln

Konfessionsverbindende Ehe

Die Eheschließung konfessionsverschiedener Partner gehört in Deutschland zum kirchlichen Alltag. Die Trauung mit einem evangelischen Partner wird entweder nach katholischem Ritus in der katholischen Kirche oder nach evangelischem Ritus in der evangelischen Kirche vollzogen. Ebenso ist die Trauung mit einem orthodoxen Partner möglich.

Eine kirchliche Eheschließung ist - unter bestimmten Voraussetzungen - auch mit einem Angehörigen einer anderen Religion oder einem religiös distanzierten Partner möglich. Auch für diese Situation gibt es Textvorlagen für die kirchliche Trauung.