Public Viewing: Übertragung der Fußball-WM 2018 in den Pfarreien

Informationen zu GEMA-Gebühren und Fifa-Regularien

4. Mai 2018 Newsdesk/gad, je

Im Juni beginnt mit der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland der sportliche Höhepunkt des Jahres. In Pfarreien und Einrichtungen schauen Menschen die WM-Spiele gemeinsam. Ein Beschluss des Bundesrates hat während der Fußball-WM die Lärmschutzregeln in Deutschland (ab 22 Uhr) außer Kraft gesetzt.

Wer Spiele der Fußball-WM live übertragen möchte, muss einige rechtliche Aspekte im Blick behalten. Hier erhalten Sie einen konkreten Überblick über die Rechtelage von FIFA, GEMA usw.

Public Viewing: Kommerziell oder nicht-kommerziell

Die Übertragungsrechte von WM-Spielen liegen bei der FIFA. Ob eine separate Lizenz für die Übertragung der Spiele in einem Public Viewing Format einzuholen ist, ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen dem nicht-kommerziellen und dem kommerziellen Public Viewing. Für nicht kommerzielle Übertragungen ist keine Lizenz bei der FIFA einzuholen. Nicht-kommerziell ist eine Veranstaltung bei unter 5.000 Besuchern und so lange der Veranstalter die Regularien der FIFA für Public Viewing Übertragungen einhält. Die FIFA-Regularien sehen vor, dass die Public Viewing Veranstaltung völlig kostenfrei ist und die Veranstaltung auch während der Public-Viewing Veranstaltung frei von Sponsoren oder kommerziellen Interessen ist.

Die vollständigen FIFA-Regularien finden Sie zum Download auf publicviewing.fifa.com (PDF)

 

Entscheidend: Raumgröße und Anzahl übertragener Spiele

Da bei der Übertragung der WM-Spiele auch Lieder, Hymnen und Kommentare der Reporter öffentlich wiedergegeben werden, haben die Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort und VG Media urheberrechtliche Ansprüche. Diese Rechte sind von jeder teilnehmenden Pfarrei oder Einrichtung unmittelbar an die GEMA zu zahlen.

Geräte, die das ganze Jahr über aufgestellt und angemeldet sind, müssen für die Übertragung der Weltmeisterschaft nicht zusätzlich lizenziert werden.

Die Kosten für ein Public Viewing (ohne Veranstaltungscharakter) richten sich an der Raumgröße, der Anzahl der übertragenen Spiele und der Zahl der erwarteten Gäste.

Für die Übertragung aller WM-Spiele gibt es während der WM einen Pauschalbeitrag der GEMA:

  • Bei bis zu 200 m² ein Betrag von 99,58 Euro netto zzgl. 7 % USt.
  • Bei bis zu 400 m² ein Betrag von 199,17 Euro netto zzgl. 7 % USt.
  • Für die Übertragung einzelner Spiele gilt je 150 Zuschauer (bis 3.450 Zuschauer) ein Betrag von 34,38 Euro pro Spiel.

Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie hier: www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tariffs-wm2018

Hinzu kommen daher noch Aufschläge für die GVL (26 Prozent), VG Wort (20 Prozent), VG Media (25 Prozent) zuzüglich Umsatzsteuer (7 Prozent). Spenden haben keine Auswirkung auf die Höhe des an die GEMA zu zahlenden Tarifes. Auf die von der GEMA verlangten Tarife erhalten die katholischen Einrichtungen dann einen Sondernachlass in Höhe von 20 Prozent auf den Nettopreis.

> Tarifübersicht auf www.gema.de (PDF)

Beamer ausleihen

Die Medienzentrale des Erzbistums Köln bietet Pfarreien und Einrichtungen an, sich einen Beamer und eine Leinwand auszuleihen. Genaue Informationen können über die Webseite angefragt werden: www.medienzentrale-koeln.de

Kontakt zur GEMA

GEMA, 11506 Berlin
Tel.: 030 588 58 999
Fax: 030 212 92 795
E-Mail: kontakt@gema.de