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Bau im Seelsorgebereich

Abteilung Bau im Seelsorgebereich

Die Abteilung Bau im Seelsorgebereich in der HA Entwicklung Pastorale Einheiten unterstützt die Kirchengemeinden in allen Fragen rund um das kirchengemeindliche Bauen.

Die Kirchengemeinden tragen als Sachwalter die Verantwortung für den Unterhalt und die Instandhaltung ihrer Gebäude und Liegenschaften. Die Abteilung Bau im Seelsorgebereich hilft bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung, in dem sie in baufachlichen, konzeptionellen und vertraglichen Dingen berät, die kirchliche Denkmalpflege vertritt, die interdisziplinäre Abstimmung im Generalvikariat sicherstellt und notwendige Genehmigungsschritte steuert.

Für die Beantwortung von Fragen und Anliegen rund um das kirchengemeindliche Bauen steht Ihnen > Ihr/e zuständige/r Baureferent/in gerne zur Verfügung.

Bei Fragen zur kirchlichen Ausstattung berät Sie die > Stabsstelle Erzdiözesanbaumeister.


Bistumskarte-nach-Regionen


Maßnahmen an Gebäuden und Liegenschaften des Erzbistums Köln, des Erzbischöflichen Stuhls und des Priesterseminars betreut die > Abteilung Bau in der Hauptabteilung Finanzen.

Die Kirchliche Bauregel des Erzbistums Köln

Die > Kirchliche Bauregel (PDF) stellt die Grundlage für das kirchengemeindliche Bauen im Erzbistum Köln dar. In ihr werden die Abläufe, Verantwortlichkeiten und Genehmigungsvorbehalte bezüglich einer Baumaßnahme geregelt und für alle Beteiligten verbindlich festgeschrieben.

Teil der Kirchlichen Bauregel oder auf sie bezogen sind weitere Richtlinien und Regelwerke, die die Grundlage für die Bewertung und Genehmigung von kirchengemeindlichen Anträgen und die transparente und gerechte Vergabe von Kirchensteuermittelzuschüssen für Bau- und Ausstattungsmaßnahmen darstellen. Jeweils in ihrer aktuellen Fassung:

> Finanzierungsrichtlinie Bau (PDF)

> Kirchliche Vergaberichtlinien (PDF)

> Kirchliche Ausstattungsrichtlinie (PDF)

> Statut der Kunstkommission (PDF)

> Revisionsordnung (PDF)

> Geschäftsanweisung für die Verwaltung des Vermögens (PDF)

Genehmigungsvorbehalte

Baumaßnahmen an kirchengemeindlichen Gebäuden unterliegen folgenden Genehmigungsvorbehalten. Folgende Maßnahmen sind genehmigungspflichtig:

  • Grundsätzlich alle Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden, Außenanlagen und  künstlerischen Ausstattungen ( > Stabsstelle Erzdiözesanbaumeister
  • Baumaßnahmen an nicht denkmalgeschützten Gebäuden, Außenanlagen und  künstlerischen Ausstattungen mit einem Bauvolumen ab 15.000 Euro Gesamtbaukosten (brutto)

Welches Gremium mit der Genehmigung einer kirchengemeindlichen Baumaßnahme befasst wird, bestimmen der Inhalt und die Kostenhöhe des jeweiligen Bauvorhabens.

  • Vermögensrat des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates (VR): Maßnahmen mit Gesamtkosten 
    über 250.000 Euro
  • Leitungskonferenz SB (LEIKO SB): Maßnahmen mit Gesamtkosten bis 250.000 Euro

Wir beraten Sie gerne bei der Vorbereitung und unterstützen Sie bei der Antragsstellung, Finanzierung und Durchführung der Maßnahmen.

Ablauf einer kirchengemeindlichen Baumaßnahme

Die Genehmigungsschritte einer kirchengemeindlichen Baumaßnahme orientieren sich an den 9 Leistungsphasen (Lph) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese 9 Leistungsphasen beschreiben die zu erbringenden Grund- und Sonderleistungen der Planer, von der Grundlagenermittlung über den Entwurf, die Ausschreibung und bauliche Umsetzung bis zur Schlussdokumentation.

In der Regel wird eine kirchengemeindliche Baumaßnahme in drei Genehmigungsschritten abgewickelt, der sogenannten ‚Vorplanung‘, der ‚Vollplanung‘ und der ‚Kirchlichen Baugenehmigung‘.

 

Ablauf Baumaßnahme

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www.erzbistum-koeln.de/sb-bau