Beratungsgremien

Beratungsgremien des Erzbischofs

Diözesanpastoralrat

Der Diözesanpastoralrat ist das zentrale Beratungsgremium des Erzbischofs , in dem die Arbeit der anderen Gremien gebündelt wird. Entsprechend ist das Gremium zusammengesetzt; die 70 Mitglieder sollen als Multiplikatoren in das Erzbistum wirken.

Aufgabe des Rates ist laut Kirchenrecht (can. 511 CIC) die Beratung und Untersuchung aller Fragen, die sich auf das pastorale Wirken in der Diözese beziehen und praktische Folgerungen dazu vorzuschlagen.

> www.erzbistum-koeln.de/dpr

> Satzung und Wahlordnung des Diözesanpastoralrates (Amtsblatt 2015, Nr. 179 und 180) (PDF)

Priesterrat

Das Kirchenrecht schreibt in jeder Diözese einen Priesterrat vor. Er repräsentiert das Presbyterium des Erzbistums und bildet gleichsam den Senat des Bischofs. Der Priesterrat unterstützt den Bischof bei der Leitung der Diözese, um das pastorale Wohl des ihm anvertrauten Teiles des Gottesvolkes zu fördern.

> Satzung und Wahlordnung für den Priesterrat der Erzdiözese Köln (Amtsblatt 2019, Nr. 59 und 60) (PDF)

> Mitglieder im Priesterrat - Wahlperiode 2020-2024 (Stand Mai 2022, Amtsblatt 2022, Nr. 90) (PDF)

> Neue Mitglieder im Priesterrat (Stand April 2023, Amtsblatt 2023, Nr. 59) (PDF)

Erzbischöfliche Leitungskonferenz (EBL)

In der Leitungskonferenz wird über Grundsatzfragen sowie geschäftsbereichsübergreifende Fragen beraten. Mitglieder sind Erzbischof (Vorsitz), Generalvikar, Amtsleitung und Ökonom.

Erzbischöfliche Beratungskonferenz (EBB)

Aufgabe der Erzbischöflichen Beratungskonferenz ist die Beratung pastoraler Schwerpunkte sowie theologischer und kirchenpolitischer Grundsatzfragen.

Die Beratungskonferenz besteht aus: Erzbischof (Vorsitz), Weihbischöfe, Generalvikar, Offizial, Bischofsvikare, Ökonom, Amtsleitung, Regens, Diözesancaritasdirektor, Hauptabteilungenleitern, Diözesanstelle Pastoraler Zukunftsweg, Büroleitung Erzbischöfliches Haus sowie weitere Teilnehmende (auf Einladung des Erzbischofs)

Erzbischöfliche Verwaltungskonferenz (EBV)

Die Erzbischöflichen Verwaltungskonferenz dient der Sicherstellung ordnungsgemäßer und abgestimmter Verwaltungsabläufe. Hier werden überwiegend Verwaltungsthemen entschieden.

Diözesanrat

Der demokratisch gewählte Diözesanrat berät Erzbischof und Diözesanverwaltung; er beobachtet Entwicklungen im staatlichen, gesellschaftlichen und kirchlichen Leben. Er besteht aus Vertretern der katholischen Organisationen und Verbände, Delegierten der Dekanatsräte und Vertretern der Kleriker.

Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln e.V. ist außerdem Träger der Thomas–Morus–Akademie in Bensberg.

> www.dioezesanrat.de

Personalkonferenz

Beratung zu Personalentscheidungen, zum Beispiel der Pastoralen Dienste, Schulleitungen an Erzbischöflichen Schulen oder Beauftragungen für Pastorale Begleitung.

Kommission für Liturgie und Kirchenmusik

Vorsitz: Generalvikar Msgr. Guido Assmann

Sektion A: Liturgie
Sektion B: Kirchenmusik
> Ernannte Mitglieder der Sektion B Juni 2023 bis 2027 (Amtsblatt 2023, Nr. 111) (PDF)

Kunstkommission

Die Kunstkommission (KuKo) berät die Kirchengemeinden und Institutionen im Erzbistum Köln in Fragen der künstlerischen Gestaltung mit Blick auf den Gottesdienst der Kirche. Insbesondere die Gestaltung des liturgischen Raums und seiner Ausstattung steht dabei im Mittelpunkt der Beratung. Ziel ist die genehmigungsfähige Planung der Neu- und Umgestaltung, der Ergänzung oder der Abgabe eines Sakralraumes und seiner Ausstattung.

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Ökumenische Bistumskommission

Vorsitz: Diakon Dr. Raimund Lülsdorff

Diakonenkonferenz der Ständigen Diakone

Die Diakonenkonferenz pflegt einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch über Dienst und Leben der Ständigen Diakone und sorgt sich um die Förderung des Ständigen Diakonates im Erzbistum Köln.

In allen Fragen des Ständigen Diakonates kann die Diakonenkonferenz Anregungen und Empfehlungen an den Erzbischof geben.

> Satzung der Konferenz der Ständigen Diakone im Erzbistum Köln (Diakonenkonferenz) (Amtsblatt 2022, Nr. 109) (PDF)

> Mitglieder der Diakonenkonferenz (01.08.2018, PDF)

> Mitglieder der Diakonenkonferenz (Aktualiserung, Amstblatt 2020, Nr. 48) (PDF)

Beraterstab des Erzbischofs zu Fragen im Bereich des sexuellen Missbrauchs

Der Beraterstab berät den Erzbischof zu vorliegenden Fällen und gibt Entscheidungsempfehlungen. Der Beraterstab setzt sich aus externen Experten aus den verschiedenen Fachbereichen, wie z. B. der Kinder- und Jugendpsychiatrie, zusammen.

> Beraterstab zu Fragen im Bereich des sexuellen Missbrauchs

> Geschäftsordnung für den Beraterstab in Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener des Erzbischofs von Köln (Amtsblatt 2023, Nr. 58) (PDF)

 

 

Verwaltungsgremien

Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat und Vermögensrat

Er berät den Erzbischof nicht nur in Budgetfragen und formuliert – wie bisher – „empfehlende Beschlüsse“, sondern hat volle Beschlusskompetenzen. Auch die vom Kirchenrecht vorgegebenen Mitwirkungsrechte in Vermögensangelegenheiten (Beispruchsrechte), sind einem Vermögensrat übertragen. Diesem Vermögensrat gehören sieben Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats an, die dieser aus seinen Reihen wählt. Der Erzbischof hat in beiden Gremien den Vorsitz, jedoch keine Stimme.

> Ordnung für die im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten der Erzdiözese Köln tätigen Organe (Amtsblatt 2016, Nr. 120) (PDF)

> Wahlordnung für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat der Erzdiözese Köln (Amtsblatt 2019, Nr. 128) sowie Richtlinien zur Durchführung der Wahl der Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates aus den Gemeinden der Erzdiözese Köln für die Amtsperiode 2021 - 2025 (Amtsblatt 2019, Nr. 130) (PDF)

> Ergebnis der Wahl zum Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat für die Amtsperiode 2022-2027 (Amtsblatt 2022, Nr. 24) (PDF)

> Weitere Informationen zum Kirchensteuer-und Wirtschaftsrat

Krankenhauskommission im Erzbistum Köln (KK)

Kommission für caritative Einrichtungen im Erzbistum Köln (KCE)

Einigungsgremien

Arbeitsrechtliche Instanzen zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten aus dem Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts im Erzbistum Köln.

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