Erzbischöfliches Offizialat Köln - Kirchliche Eheverfahren

Kirchliche Eheverfahren

"Was Gott verbunden hat,
das darf der Mensch nicht trennen."
(Evangelium nach Markus 10,9)

 

Was tut die Kirche eigentlich mit ihren Eheverfahren?

Wird schmutzige Wäsche gewaschen?

Ist das "Scheidung auf katholisch"?

Können wir katholisch heiraten, obwohl einer von uns geschieden ist?

War meine gescheiterte Ehe wirklich eine Ehe, mit all den Enttäuschungen?

War meine gescheiterte Ehe wirklich eine Bindung vor Gott?

 

Die folgenden Seiten bieten Hinweise:

Ein Eheverfahren

ist in aller Regel unverzichtbar, wenn Geschiedene eine neue Ehe im Rahmen der katholischen Ordnung wünschen.

Denn falls beide Partner der geschiedenen Ehe noch leben, ist diese Ehe für die Kirche ein Ehehindernis, sodass eine nachfolgende Ehe nicht kirchenrechtlich anerkannt werden kann.

Ob an diesem Hindernis festzuhalten ist, lässt sich mit einem Eheverfahren feststellen.

Falls Ihre Ehe gescheitert ist, lässt sich fragen:

    • Hat bei den Absichten oder Fähigkeiten
      des einen oder anderen Ehepartners
      schon mit der Heirat etwas Wichtiges gefehlt
      (das unverzichtbar war nach Glaube und Ordnung der Kirche)?

Vielleicht gäbe es daher einen Grund für ein kirchliches Eheverfahren.

 

Eine persönliche Beratung

können und wollen diese Seiten nicht ersetzen.

Mit Fragen zur persönlichen Standortbestimmung

werden Sie zunächst Hilfe finden bei katholischen Seelsorgern Ihres Vertrauens oder bei einer katholischen Ehe- und Lebensberatung.

Beachten Sie die Websites zur

sowie die Themenseite des Erzbistums Köln zu


Auskunft und Beratung zu den kirchlichen Eheverfahren

bieten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kirchlichen Gerichte: im Kölner Offizialat sowie im