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Wort der Bischöfe zu Amoris Laetitia

Datum:
1. Feb. 2017
Von:
Prälat Dr. Günter Assenmacher
Dienst der Offizialate gewürdigt
 

Die Deutschen Bischöfe haben in ihrem Wort vom 1. Februar 2017 zur Ehe- und Familienpastoral im Licht des päpstlichen Schreibens Amoris laetitia die Ehevorbereitung, die Ehebegleitung und - "als Lernort des Glaubens" - die Familie angesprochen, aber auch die Zerbrechlichkeit von Ehe und Familie thematisiert.

 

Zur viel diskutierten Frage nach dem Empfang der Sakramente durch Geschiedene, die in einer kirchlich nicht anerkannten Ehe leben, "sehen die Bischöfe in Amoris laetitia keine allgemeine Regel und keinen Automatismus"; dies vermerkt die Pressemeldung der DBK zur Veröffentlichung des Bischofsworts ausdrücklich.

 

Aus Sicht der kirchlichen Gerichtsbarkeit ist zu vermerken und zu begrüßen, dass die von den Bischöfen empfohlenen "differenzierten Lösungen" den Dienst der Offizialate nicht außer Acht lassen sollen, sondern darauf bezogen sind. So erklären die Bischöfe wörtlich:

 

"Nicht alle Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist und die zivil geschieden und wiederverheiratet sind, können ohne Unterscheidung die Sakramente empfangen. Erforderlich sind vielmehr differenzierte Lösungen, die dem Einzelfall gerecht werden und dann zum Tragen kommen, wenn die Ehe nicht annulliert werden kann. Wir ermutigen in diesem Zusammenhang alle, die begründete Zweifel daran haben, dass ihre Ehe gültig zustande gekommen ist, den Dienst der kirchlichen Ehegerichte in Anspruch zu nehmen, damit ihnen ggf. eine neue kirchliche Heirat ermöglicht wird. Allen, die an den kirchlichen Gerichten arbeiten, danken wir an dieser Stelle für ihren diskreten und seelsorgerischen Einsatz."

  

Kontakt

Erzbischöfliches Offizialat

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