Jahresempfang 2018

1. Februar 2018 Prälat Dr. Günter Assenmacher
 

Wie in jedem Jahr nutzte Kardinal Woelki die Zusammenkunft aller an seinem kirch­lichen Gericht (Offizialat) tätigen Personen beim sog. "Richtertag" am 1. Februar zu einem Treffen. Dabei erstattete Offizial Prälat Dr. Assenmacher den üblichen Bericht.

 

Zahlen nach der päpstlichen Reform

 

Die schon im Vorfeld von Journalisten mehrfach gestellte Frage, ob die Zahl der Verfahren nach der von Papst Franziskus verfügten Änderung des Prozessrechtes zum 1. Dezember 2015 gestiegen sei, konnte er für den Bereich der Bistümer Köln und Essen wie folgt beantworten:

  • 2015 betrug die Zahl der neu eingeleiteten ordentlichen Verfahren 82, 2016 waren es 106, 2017 waren es 75.
  • Für alle Diözesen in Deutschland betrugen 2015 diese Zahlen 582, im Jahr 2016 waren es 753; die Zahlen für 2017 liegen derzeit nur für die Hälfte der Bistümer vor, die Entwicklung erscheint unterschiedlich.
  • Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2017 am Erzbischöflichen Offizialat Köln 93 neue Eheverfahren begonnen (ordentliche Prozesse, Dokumentenverfahren, Nichtvollzugs- und privilegium fidei-Verfahren), im Vorjahr waren es 117.
  • 117 Verfahren wurden erledigt, davon 81 durch ein Urteil im Sinne der Klage, 11 Urteile waren negativ; 2 Nichtvollzugs- und 13 privilegium-Verfahren wurden auf den Weg nach Rom gebracht, 15 Verfahren wurden aufgegeben oder eingestellt.
  • Zu Beginn des Jahres 2018 waren am Erzbischöflichen Gericht noch insgesamt 208 Verfahren anhängig.
  • 155 Personen suchten in einem Beratungsgespräch in Köln oder in der Außen­stelle Essen Auskunft über die Chancen eines solchen Verfahrens (im Vorjahr waren es 203).

Ermutigung zum Eheverfahren

 

Kardinal Woelki dankte den Mitarbeitern des Gerichtes für ihren Einsatz. Er er­inner­te daran, dass die Deutsche Bischofskonferenz in ihrem Wort zum Nach­synoda­len Schreiben AMORIS LAETITIA am 23. Januar 2017 "alle, die begründete Zweifel daran haben, dass ihre Ehe gültig zustande gekommen ist", ermutigt hätten, "den Dienst der kirchlichen Ehegerichte in Anspruch zu nehmen, damit ihnen ggf. eine neue kirchliche Heirat ermöglicht wird". Alle in der Seelsorge Tätigen und in der kirchlichen Ehe-, Familien- und Lebensberatung müssten um diesen Weg wissen und betroffenen Personen Mut machen, die Anstrengungen auf sich zu nehmen, die von der Natur der Sache mit einem solchen Verfahren verbunden seien.