Supervision

Supervision

Supervision ist eine im Bereich der angewandten Human­wissenschaft entwickelte und praktizierte Lern- und Beratungsform für Erwachsene. Gegenstand ist das jeweilige Arbeitsfeld.

Supervision geht von konkreten Erfahrungen aus, mit dem Ziel der Optimierung der professionellen Tätigkeit, der Entwicklung der beruflichen Identität und der Förderung der beruflichen Kompetenz im Zusammenspiel von Person, Rolle, Arbeitsfeld, institutionellen Rahmenbedingungen sowie den gesell­schaftlichen Bedingungen und deren Veränderung.

Supervision im Kirchlichen Feld

Im kirchlichen Arbeitsfeld ist die Supervision die Anwendung der Lern- und Beratungsform für kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, z.B. in der territorialen Seelsorge, im Bereich der kategorialen Seelsorge, Schulen, Verbänden, Seelsorge­einheiten, Sendungsräumen. Ehrenamtliche in einer Leitungs­funktion oder mit einem besonderen Auftrag für einen kirchlichen Dienst haben ebenfalls Zugang zu Supervision.

Dadurch werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert, die ihren jeweiligen kirchlichen Dienst reflektieren und bewusst gestalten möchten.

Supervision im kirchlichen Feld widmet sich den spezifischen Gegebenheiten und Verstehens­weisen, die die Erfüllung eines kirchlichen Dienstes bewusst und unbewusst prägen, z.B. Biographie, Lebenslage, Glaubens­geschichte, Gottes- und Kirchenbilder. Von daher hat Supervision im kirchlichen Feld insbesondere die menschliche und gläubige Identität der Supervisanden und deren Auswirkung auf die berufliche Praxis im Blick, ohne dass dabei etwa die methodische oder die institutionelle Dimension außer Acht bliebe.

Supervision kann als freiwilliges Beratungsangebot von Einzelnen oder Gruppen in Anspruch genommen werden. Sie hat ihren Platz im Rahmen von Personalentwicklung, zur Förderung der Professionalisierung im jeweiligen Berufsfeld, sowie bei der Begleitung von längerfristigen Fortbildungs­maßnahmen. Supervision kann von Vorgesetzten empfohlen und auch angeordnet werden.

In unserem Bistum ist Supervision ein verbindlicher Bestandteil der Berufseinführungs­phase im Pastoralen Dienst (Priesterseminar, Diakoneninstitut, Berufs­einführung der Pastoral- und Gemeinde­assistenten/innen) sowie der Berufseinführungsphase der Verwaltungsleiterinnen und -leiter. Hierbei sind Dreiecks­kontrakte (Supervisand/Supervisor/Bildungsinstitution) in Vereinbarungen mit dem jeweiligen Ausbildungsträger geregelt.

Weitere Informationen zur Supervision:

Die fachliche Zuständigkeit für Supervision liegt bei der Stabsstelle Supervision & Beratung. Sie vermittelt nach den entsprechenden Vorgesprächen einen Supervisor/eine Supervisorin.

In den Vorgesprächen wird auch die Form der Kontraktschließung als Vereinbarung zwischen Supervisor und Supervisand oder als Dreieckskontrakt unter weiterer Beteiligung eines Dienstvorgesetzten bzw. Fachverantwortlichen geklärt. Der jeweilige Dienstvorgesetzte oder die dienstvorgesetzte Stelle ist in jedem Fall durch den Supervisanden über die Supervision zu informieren.

Die Kontaktaufnahme zum Supervisor erfolgt durch die oder den Supervisanden selbst. Die Kontraktpartner schließen einen Kontrakt, der Inhalte (Themen und Ziele) sowie Rahmenbedingungen (Sitzungszahl, Zeitraum, Ort der Beratung) enthält.

Die Stabsstelle erhält nach Abschluss eines Supervisionskontraktes durch den Berater/die Beraterin eine Rückmeldung über die vereinbarte Dauer und die Sitzungszahl der Supervision.

Supervision unterliegt der Vertraulichkeit. Das heißt: Informationen aus dem Beratungsprozess dürfen nur im Rahmen des verhandelten Beratungskontraktes und nicht ohne Wissen der Beteiligten an Dritte weitergegeben werden. Für die Beraterinnen und Berater gilt die > Dienstanweisung (PDF) der Stabsstelle Supervision & Beratung, die zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ein Supervisionsprozess umfasst in der Regel 5-10 Sitzungen inklusive der Kontraktsitzung und Auswertungssitzung. Wo es geboten scheint, kann ein kleiner Teil dieser Sitzungen als Follow Up auch nach einer zeitlichen Pause in Anspruch genommen werden. Eine Verlängerung auf max. 15 Sitzungen ist möglich. Weiteres zur Finanzierung finden sie unten.

Verlängerungen und Unterbrechungen müssen mit der Stabsstelle abgesprochen werden. Wird eine Einzelsupervision an eine Konsultation angeschlossen, reduziert sich die max. mögliche Sitzungszahl um die bereits in Anspruch genommenen Sitzungen in der Konsultation.

Mit Supervisorinnen und Supervisoren, die auf Honorarbasis mit uns arbeiten, schließt die Stabsstelle eine Leistungsvereinbarung ab. Über die mögliche Zahl von Sitzungen und Dauer von Supervison bei Honorarkräften wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden.

Zwischen dem Ende eines Supervisionsprozesses und eventuellem Beginn eines neuen muss in der Regel ein Zeitraum von 12 Monaten liegen.

Bis zur 15. Beratungseinheit übernimmt das Erzbistum Köln die Kosten für die Beratung.

In Ausnahmefällen kann nach Absprache mit der Stabsstelle und allen Kontraktpartnern die Supervision um weitere fünf Sitzungen verlängert werden. Dafür ist ab der 16. bis zur 20. Einheit eine Eigenbeteiligung vom Supervisanden zu zahlen.

 

Eigenbeteiligung

Die Eigenbeteiligung pro Sitzung und pro Person beträgt zurzeit:

Für

  • Kapläne
  • Gemeindeassistentinnen/assistenten und -referentinnen/referenten
  • Pastoralassistentinnen/assistenten
  • Verwaltungsassistentinnen/assistenten
  • Lehrer/innen an Grund-, Haupt und Realschulen,
  • Folgedienste und Mitarbeitende in den Rendanturen
  • Mitarbeitende des Generalvikariates

Gruppensupervision 40,00 €
Einzelsupervision 50,00 €

 

Für

  • Pfarrer
  • Diakone
  • Pastoralreferentinnen/referenten
  • Verwaltungsleiter/innen
  • Lehrer/innen an Gymnasien und Sonderschulen
  • Mitarbeitende des Generalvikariates in leitender Funktion

Gruppensupervision 50,00 €
Einzelsupervision 60,00 €

Diese Eigenbeteiligung wird den Teilnehmenden von der Stabsstelle Supervision & Beratung in Rechnung gestellt. Das Erzbistum Köln bietet für diese Abwicklung ausschließlich SEPA-Basis-Lastschrift an.

Interne Supervisorinnen und Supervisoren sind tätig im Rahmen ihrer Beauftragung. Eventuell anfallende Fahrtkosten des Supervisors/der Supervisorin gehen zu Lasten der Supervisanden.