Bis zur 15. Beratungseinheit übernimmt das Erzbistum Köln die Kosten für die Beratung.
In Ausnahmefällen kann nach Absprache mit der Stabsstelle und allen Kontraktpartnern die Supervision um weitere fünf Sitzungen verlängert werden. Dafür ist ab der 16. bis zur 20. Einheit eine Eigenbeteiligung vom Supervisanden zu zahlen.
Eigenbeteiligung
Die Eigenbeteiligung pro Sitzung und pro Person beträgt zurzeit:
Für
- Kapläne
- Gemeindeassistentinnen/assistenten und -referentinnen/referenten
- Pastoralassistentinnen/assistenten
- Verwaltungsassistentinnen/assistenten
- Lehrer/innen an Grund-, Haupt und Realschulen,
- Folgedienste und Mitarbeitende in den Rendanturen
- Mitarbeitende des Generalvikariates
Gruppensupervision 40,00 €
Einzelsupervision 50,00 €
Für
- Pfarrer
- Diakone
- Pastoralreferentinnen/referenten
- Verwaltungsleiter/innen
- Lehrer/innen an Gymnasien und Sonderschulen
- Mitarbeitende des Generalvikariates in leitender Funktion
Gruppensupervision 50,00 €
Einzelsupervision 60,00 €
Diese Eigenbeteiligung wird den Teilnehmenden von der Stabsstelle Supervision & Beratung in Rechnung gestellt. Das Erzbistum Köln bietet für diese Abwicklung ausschließlich SEPA-Basis-Lastschrift an.
Interne Supervisorinnen und Supervisoren sind tätig im Rahmen ihrer Beauftragung. Eventuell anfallende Fahrtkosten des Supervisors/der Supervisorin gehen zu Lasten der Supervisanden.