Organisationsberatung

Organisationsberatung

Organisationsberatung im Erzbistum Köln ist gedacht für Seelsorgeeinheiten, deren Gruppen und Gremien sowie an kirchliche Einrichtungen (Generalvikariat, kath. Verbände, Rendanturen, …) und erzbischöfliche Schulen. Sie ist eine Beratung mit Blick auf die Entwicklungsmöglichkeiten und Veränderungsnotwendigkeiten dieser kirchlichen Systeme.

Kirchliche Organisationsberatung

Kirchliche Organisationsberatung hat zum Ziel, die vorhandenen Kräfte und Möglichkeiten von Gremien, Teams, Kollegien, Gruppen und Institutionen zu stärken. Sie will erreichen, dass die Beteiligten befähigt werden, die Entwicklungs- und Veränderungsprozesse in den Seelsorgeeinheiten und Sendungsräumen, Schulen und anderen Organisationen selbst zu gestalten und zu bewältigen. Sie nutzt die methodische Chance des allparteilichen Außenstehenden für die Beratung eines zeitlich begrenzten Prozesses.

Sie will der engagierten Mitverantwortung der Laien an der ganzen Heilssendung der Kirche Raum geben und diese fördern (LG 33; AA 2). Kirchliche Organisationsberatung fördert Kooperation und Partizipation als unverzichtbares Element kirchlicher Arbeit: Kooperation zwischen Ehren- und Hauptamtlichen, zwischen verschiedenen Diensten, auch hinsichtlich der dadurch notwendigen Rollenveränderungen. Sie will im Rahmen der Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort aus Betroffenen Beteiligte machen.

Anlässe

Organisationsberatung kann hilfreich sein

  • bei der Entwicklung einer gemeinsamen Vision, eines Leitbildes oder Pastoralkonzept
  • bei der Bewältigung von neuen Herausforderungen und Entwicklungen
  • bei der Bestandsaufnahme der bisherigen Arbeit in ihrem sozialen Umfeld
  • bei dem Wunsch nach ortsbezogener Zielfestlegung und Prioritätensetzung der Arbeit
  • bei der Entwicklung und Umsetzung von Kooperation
  • bei der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Gruppen, Teams, Gremien in der Organisation
  • beim Anstoß von neuen Entwicklungen in der Organisation
  • bei der Planung und Durchführung eines neuen Projektes
  • bei der Planung und Durchführung einer Großveranstaltung
  • bei Konflikt- und Krisenbewältigung

Freiwilligkeit

Aus den Grundoptionen ergibt sich, dass Kirchliche Organisationsberatung als Lernprozess zu verstehen ist, der von den Betroffenen freiwillig und im vorgegebenen Rahmen selbstverantwortlich gegangen werden muss.

Die Bereiche im Generalvikariat können auf die Möglichkeit von Kirchlicher Organisationsberatung empfehlend hinweisen. Dabei bedarf es in jedem Fall einer zustimmenden Entscheidung der Betroffenen, sie in Anspruch zu nehmen. 

Moderation

Eine Moderation von Klausurtagen, Informationsabenden in Krisensituationen oder Kurzberatung von Teilen einer Organisation, ist z. B. möglich

  • für die Klärung einzelner Sachfragen oder klar abgrenzbarer Entscheidungen,
  • in Konfliktfällen und Krisensituationen,
  • als Kurzberatung mit dem Ziel der Klärung, welche weitere Unterstützung dieser Teil der Organisation eventuell benötigt.

Weitere Informationen für die Organisationsberatung:

Anfragen werden an den/die zuständige/n Mitarbeiter/in der Stabsstelle gerichtet:

Nach Vorgesprächen benennt der/die zuständige Mitarbeiter/in dann den Anfragenden Beraterinnen und Berater. Diese setzen sich mit den Verantwortlichen vor Ort in Verbindung.

Folgende Eckdaten sind dabei bestimmend für den zu vereinbarenden Beratungskontrakt:

  • Organisationsberatung findet in der Regel vor Ort statt
  • sie arbeitet mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter(inne)n
  • sie ist prozessorientiert
  • sie arbeitet mit vorhandenen Energien und Ressourcen
  • sie hat eine Ziel- und Ergebnisorientierung.

In dem Beratungskontrakt werden Dauer, Beteiligte, Form, Arbeitsweise, Ziele, Themen und Inhalte der Organisationsberatung verbindlich festgelegt und ggf. Zwischen- und Endauswertungen aller beteiligten Kontraktpartner vereinbart.

In der Regel wird ein Dreieckskontrakt geschlossen. Neben der Organisation vor Ort werden die jeweils zuständigen Fachabteilungen des Generalvikariates bzw. vorgesetzte Stellen in den Kontrakt einbezogen. Dies dient der Entwicklung vor Ort in Rückbindung an Gesamtentwicklungen und Rahmenbedingungen im Erzbistum Köln.

Komplementärberatungen gemeinsam mit anderen Fachberatern (z. B. regionale Pastoralentwickler, Bauabteilung...) sind möglich.

Die Stabsstelle erhält nach Abschluss eines Kontraktes durch den Berater/die Beraterin eine Rückmeldung über die vereinbarte Dauer und die Anzahl der Beratungseinheiten.

Am Ender der Beratung findet in der Beratungssitzung ein auswertendes Gespräch mit allen Kontraktbeteiligten statt. Die sachliche Abwicklung der Organisationsberatung, insbesondere die Leistungsvereinbarung zwischen einem externen Berater und dem Erzbistum Köln sowie seine Honorierung, werden durch die Diözesanstelle für pastorale Begleitung geregelt.

Kirchliche Organisationsberatung unterliegt der Vertraulichkeit. Das heißt: Informationen aus dem Beratungsprozess dürfen nur im Rahmen des verhandelten Beratungskontraktes und nicht ohne Wissen der Beteiligten an Dritte weitergegeben werden.

Für die Beraterinnen und Berater gilt die > Dienstanweisung (PDF) der Stabsstelle, die zur Verschwiegenheit verpflichtet. Organisationsberater und -beraterinnen haben keine Aufsichtspflichten oder -befugnisse.

Ein Organisationsberatungsprozess umfasst in der Regel 10-15 Sitzungen inklusive der Kontraktsitzung und Auswertungssitzung. Wo es geboten scheint, kann ein kleiner Teil dieser Sitzungen als Follow Up auch nach einer zeitlichen Pause in Anspruch genommen werden. Eine Verlängerung auf 20 Sitzungen ist möglich.

Mit Beraterinnen und -beratern, die auf Honorarbasis für uns arbeiten, schließt die Stabsstelle eine Leistungsvereinbarung ab. Über die mögliche Zahl der Sitzungen und der Dauer von Beratung bei Honorarkräften wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden.

Verlängerungen und Unterbrechungen müssen mit der Stabsstelle und allen Kontraktpartnern abgesprochen werden.

Zwischen dem Ende eines Organisationsberatungsprozesses und eventuellem Beginn eines neuen, soll in der Regel ein Zeitraum von 18 Monaten liegen.

Eine Moderation von Klausurtagen, Informationsabenden in Krisensituationen oder Kurzberatung von Teilen einer Organisation ist durch Berater/innen der Diözesanstelle möglich. Die Stabsstelle klärt mit der Leitung der Organisation die Notwendigkeit eines Dreieckskontraktes oder der Information der jeweiligen Fachabteilung.

Wird eine Organisationsberatung an eine Moderation angeschlossen, reduziert sich die max. mögliche Sitzungszahl um die bereits in Anspruch genommenen Sitzungen.

Die Kosten für bis zu 15 Beratungseinheiten werden bei Abschluss eines Dreieckskontraktes durch das Erzbistum Köln getragen.

Bei Verlängerung auf bis zu max. 20 Beratungseinheiten ist ab der 16. Sitzung eine Eigenbeteiligung von 220,00 € pro Beratungseinheit zu zahlen. Diese wird dem Beratungsnehmer bzw. dessen Dienststelle in Rechnung gestellt.

Weitere Kosten

Fahrtkosten der Berater und eine Materialpauschale von zurzeit 40,00 € werden von diesen direkt mit dem Beratungsnehmer bzw. dessen Dienststelle abgerechnet.

Weitere Kosten (ggf. Tagungskosten, Raummiete, Verpflegung, spezielles Arbeitsmaterial,...) werden durch die betroffenen Gemeinden oder Einrichtungen finanziert.