Leitungscoaching

Leitungscoaching

Leitungscoaching ist ein Instrument der Personalentwicklung. Coaching bietet für Leitungskräfte eine fachkompetente, zielorientierte und diskrete Beratung zur Stärkung ihrer Leitungskompetenz.

Das Angebot richtet sich an alle ehren- oder hauptamtlichen Mitarbeiter/ innen mit Leitungsaufgaben in den verschiedenen Arbeitsfeldern des Erzbistums.

Im Coaching werden inhaltliche und organisatorische Vorgaben der Leitungsebene mit den Lerninteressen der Coachees (der Leitungskraft) verknüpft.

Coaching orientiert sich an diesen Vorgaben und fördert die notwendigen Kompetenzen der Mitarbeiter/-innen:

  • Leitungskräfte werden zu freiwilligen Coachingprozessen ermutigt.
  • Coaching kann von der Diözesanleitung bei der Übernahme von bestimmten Leitungsaufgaben als Kompetenzentwicklungs- und Unterstützungssystem eingesetzt werden.
  • Die Personalverantwortlichen können Coaching auch empfehlen oder anordnen.
  • Die Möglichkeit von Coaching wird bei den Personalgesprächen mit Personen, die Leitungsfunktionen innehaben, thematisiert.

Coaching als Unterstützungsformat bei Fragestellungen des Führens und Leitens

Führungs- und Leitungssituationen erfordern ein schnelles und zielbewusstes Handeln und Entscheiden. Um in diesem Spannungsfeld zielgerichtet handeln zu können, unterstützt Coaching Leitungsverantwortliche bei

  • der Bewältigung aller mit Rollenveränderungen verbundenen Herausforderungen
  • der sorgfältigen Analyse ihres Arbeitsfeldes.
  • der Entwicklung effektiver Kommunikations- und Organisationsstrukturen.
  • der Formulierung umsetzbarer Ziele.
  • der Personalführung von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern/ -innen.
  • der kooperativen, zielorientierten Umsetzung von Aufgaben.
  • bei der Umsetzung delegierter Leitungsverantwortung.

Leitungscoaching als Unterstützung der Weiterentwicklung der persönlichen Führungskompetenz

Die Partizipation möglichst aller Getauften und Gefirmten bedeutet für Leitungskräfte ein ganz neues Selbstverständnis und erfordert neue Haltungen. Zugleich wird die Komplexität der Aufgabenstellung immer größer.

Coaching hilft Leitungspersonen bei der Ausgestaltung der Führungsrolle durch

  • die Klärung ihrer Leitungsverantwortung u.a. im Hinblick auf Partizipation.
  • die Strukturierung des Aufgabenfeldes.
  • die Reflexion des Führungsstils.
  • die Beratung in schwierigen Führungssituationen.
  • die Bearbeitung belastender Themen und Fragestellungen.
  • das Einüben in das Selbstmanagement und das Bewusstmachen der eigenen Ressourcen.

Weitere Informationen zum Leitungscoaching:

Im Interesse der Diözesanleitung / der Leitung der entsprechenden Hauptabteilung / der Einrichtungsleitung geht es darum, dass inhaltliche und organisatorische Zielvorgaben verwirklicht werden.

Leitungscoaching unterliegt der Vertraulichkeit. Das heißt: Informationen aus dem Beratungsprozess dürfen nur im Rahmen des verhandelten Beratungskontraktes und nicht ohne Wissen der Beteiligten an Dritte weitergegeben werden. Für die Beraterinnen und Berater gilt die > Dienstanweisung (PDF) der Stabsstelle Supervision & Beratung, die zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ein Leitungscoachingprozess umfasst in der Regel 5-10 Sitzungen inklusive der Kontraktsitzung und Auswertungssitzung. Wo es geboten scheint, kann ein kleiner Teil dieser Sitzungen als Follow Up auch nach einer zeitlichen Pause in Anspruch genommen werden. Eine Verlängerung auf 15 Sitzungen ist möglich.

Verlängerungen und Unterbrechungen müssen mit der Stabsstelle abgesprochen werden. Wird ein Coaching an eine Konsultation angeschlossen, reduziert sich die max. mögliche Sitzungszahl um die bereits in Anspruch genommenen Sitzungen in der Konsultation.

Mit Coaches, die auf Honorarbasis für uns arbeiten, schließt die Stabsstelle eine Leistungsvereinbarung ab. Über die mögliche Zahl von Sitzungen und die Dauer von Coaching bei Honorarkräften wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden.

Zwischen Ende eines Coachingprozesses und eventuellem Beginn eines neuen muss in der Regel ein Zeitraum von 12 Monaten liegen.

 

Bis zur 15. Beratungseinheit übernimmt das Erzbistum Köln die Kosten für die Beratung. 

In Ausnahmefällen kann nach Absprache mit der Stabsstelle und allen Kontraktpartnern das Leitungscoaching um weitere fünf Sitzungen verlängert werden. Dafür ist ab der 16. bis zur 20. Einheit eine Eigenbeteiligung vom zu Coachenden zu zahlen.

Die Eigenbeteiligung pro Sitzung und pro Person beträgt zurzeit:

50 Euro für

  • Kapläne
  • Gemeindeassistentinnen/assistenten und -referentinnen/referenten
  • Pastoralassistentinnen/assistenten
  • Verwaltungsassistentinnen/assistenten
  • Lehrer/innen an Grund-, Haupt und Realschulen,
  • Folgedienste und Mitarbeitende in den Rendanturen
  • Mitarbeitende des Generalvikariates

60 Euro für

  • Pfarrer
  • Diakone
  • Pastoralreferentinnen/referenten
  • Verwaltungsleiter/innen
  • Lehrer/innen an Gymnasien und Sonderschulen
  • Mitarbeitende des Generalvikariates in leitender Funktion

Diese Eigenbeteiligung wird den Teilnehmenden von der Stabsstelle Supervision & Beratung in Rechnung gestellt. Das Erzbistum Köln bietet für die Abwicklung ausschließlich SEPA-Basis-Lastschrift an.

Interne Berater sind tätig im Rahmen ihrer Beauftragung. Eventuell anfallende Fahrtkosten des Beraters werden dem zu Coachenden in Rechnung gestellt.