Das Zweite Vatikanische Konzil empfiehlt in seinem Dekret Christus Dominus über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche, dass in jeder Diözese ein besonderer Seelsorgsrat eingesetzt wird, dem der Diözesanbischof selbst vorsteht und dem besonders ausgewählte Kleriker, Ordensleute und Laien angehören (Christus Dominus, Artikel 27).
Gemäß can. 511 CIC ist in jeder Diözese, sofern die seelsorglichen Verhältnisse es anraten, ein Pastoralrat zu bilden.