Diözesanpastoralrat | Beratungsgremium

Zentrales Beratungsgremium des Erzbischofs
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Zentrales Beratungsgremium des Erzbischofs Diözesanpastoralrat

Diözesanpastoralrat

Der Diözesanpastoralrat ist das zentrale Beratungsgremium des Erzbischofs, in dem die Arbeit der anderen Gremien gebündelt wird. Entsprechend ist das Gremium zusammengesetzt; die 75 Mitglieder sollen als Multiplikatoren im Erzbistum wirken.

Aufgabe des Rates ist laut Kirchenrecht (can. 511 CIC) die Untersuchung und Beratung aller Fragen, die sich auf das pastorale Wirken in der Diözese beziehen. Hierzu werden Vorschläge für praktische Folgerungen erarbeitet.

Diözesanpastoralrat des Erzbistums Köln tagt in Bensberg

3. Juni 2023 pek230603-uni
Intensiver Austausch über die „Rechtsform der Pastoralen Einheiten“ und zu „Wortgottesfeiern an Sonntagen“
Sitzung des Diözesanpastoralrats (Symbolbild)

Bergisch Glad­bach/Bensberg. In einer breiten Dis­kussion hat der Diözesan­pastoral­rat (DPR) an diesem Wochen­ende in Bens­berg über die Rechts­form der künf­tigen Pasto­ralen Ein­heiten de­battiert. Als zweites Thema be­handelte das wich­tigste Beratungs­gremium des Erz­bistums, in dem Kle­riker sowie haupt- und ehren­amt­liche Laien mit­wirken, die Mög­lich­keit von Wort­gottes­feiern an Sonn­tagen. Kardinal Woelki wünsch­te den 65 An­wesenden einen „guten und ehr­lichen Aus­tausch, der ein Hin­hören und gewiss auch ein Rin­gen braucht“.

Austausch über die Rechtsform der Pastoralen Einheiten

Nach­dem seit An­fang 2023 der Zu­schnitt der 67 Pasto­ralen Ein­heiten fest­stehen, geht es nun darum, über deren Rechts­form zu ent­scheiden. Dafür stehen zwei Op­tionen zur Dis­kussion: Die eine ist, dass jede Pasto­rale Ein­heit recht­lich zu einer Pfarrei (Pfarrei der Zu­kunft) zusammen­geführt wird. Die andere ist, dass inner­halb einer jeden Pasto­ralen Ein­heit die Ent­schei­dung indi­viduell ge­troffen wird (Dyna­mischer Sendungs­raum), eine Pfarrei oder einen Kirchen­gemein­dever­band aus meh­reren Kirchen­gemeinden zu bilden.

Die unter der Lei­tung von Msgr. Markus Bosbach vor­berei­tete De­batte war von großem En­gage­ment und Sach­lich­keit geprägt. Die neue Rechts­form müsse „den pasto­ralen Wirk­lich­keiten und An­forde­rungen ent­sprechen, die wir künf­tig für die Kir­che erwarten“, be­tonten die Teil­nehmen­den, „sie müsse es Ge­tauften ermög­lichen, ihre Beru­fung und ihre Fähig­keiten einzu­bringen und in der Kirche vor Ort wirk­sam Verant­wortung zu übernehmen“.

Es müsse sicher­gestellt sein, dass die neue Struk­tur „die Moti­vation und das Engage­ment der Men­schen för­dert statt ver­schreckt“, dazu müssten Chan­cen und Risi­ken der beiden Op­tionen aus­reichend dar­gestellt wer­den, hieß es. Einig waren sich alle Teil­nehmen­den da­rüber, dass es eine breite Akzep­tanz für die künf­tige Rechts­form brauche. Die Ent­scheidung müsse trans­parent und nach­voll­ziehbar sein. Die Diskussion im DPR hat aber auch ge­zeigt, dass für beide Rechts­form­modelle noch Details auszu­arbeiten sind.

Als Ent­scheidungs­empfeh­lung an den Erz­bischof votierte eine deut­liche Mehr­heit des DPR für die Dele­gation der Ent­scheidung zur Rechts­form in die Pasto­ralen Ein­heiten. Kardinal Woelki dankte den Dele­gier­ten für das Votum und er­klärte: „Ihre Empfeh­lung und ihre Ge­danken sind für mich sehr wichtig.“ Nach den Sommer­ferien tagt der Kirchen­steuer- und Wirt­schafts­rat, von dem der Erz­bischof eben­falls eine Ent­scheidungs­empfehlung erbittet.

Austausch zu Wortgottesfeiern an Sonntagen

Am Samstag­mittag wid­mete sich der Diözesan­pastoral­rat dem Thema „Wort­gottes­feier am Sonn­tag“. Bereits im April 2022 hatte der Erz­bischof vor dem DPR an­geregt, Wortgottes­feiern mit Aus­teilung der Kommunion am Sonn­tag grund­sätzlich zu ermöglichen.

Prof. Alexander Saberschinsky, Liturgie­referent im General­vikariat, wies gleich zu Beginn seiner Aus­führung darauf hin, dass die Dis­kussion über das Thema in vielen Ge­meinden schon seit mehr als 20 Jah­ren geführt werde. Es gehe dabei vor allem um das grund­sätz­liche Kirchen­ver­ständnis, die Be­deutung der sonn­täglichen Eucharis­tiefeier und damit pastorale Anforderungen.

Saberschinsky be­tonte, dass die sonn­tägliche Eucharis­tiefeier Quelle und Höhepunkt von kirch­lichem Leben bleibt: „Die­jenigen, die sonntags Messe feiern, sollen auch die Gläu­bigen im Blick be­halten, die nicht mit­feiern (können). Und um­gekehrt: Die­jenigen, die sonn­tags eine Wort­gottes­feier feiern, sollen er­leben können, dass sie Teil einer größeren Ge­mein­schaft sind, die aus der Eucharistie lebt.“

In der Aus­sprache im Plenum kamen Zu­stimmung und Vor­behalte zu sonntäg­lichen Wort­gottes­feiern offen zur Sprache. Un­strittig war, dass es noch offene Fragen zu klären gilt. Ab­schließend empfahl der DPR dem Erz­bischof mehr­heitlich, Wort­gottes­feiern mit Kommunion­austeilung am Sonntag zeitnah zu ermöglichen.

Kardinal Woelki erklärte dazu: „Das Votum ist für mich eine Hilfe auf dem ge­meinsamen Weg.“ Vor seiner grund­sätzlichen Ent­scheidung wolle er noch die Erz­bischöf­liche Be­ratungs­konferenz und den Priester­rat anhören.

Die nächste Sitzung des Diözesan­pastoral­rates ist für den November 2023 geplant.

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