Bischofsvikare

Bischofsvikare und besondere Beauftragte

Bischofsvikariate

Bischofsvikare sind Beauftragte des Erzbischofs für besondere Aufgaben. Der Titel "Vikar" leitet sich von lateinisch vicarius „Statthalter, Stellvertreter“ ab. Die Weihbischöfe haben als Bischofsvikare bestimmte Aufgaben zugewiesen bekommen. In manchen Bereichen vertreten Priester den Erzbischof.

Bischofsvikariat für die Armen und die Caritas
> Weihbischof Ansgar Puff

Bischofsvikariat für den Aufgabenbereich Diözesanrat
> Weihbischof Ansgar Puff

Bischofsvikariat für die Ausbildung Ständiger Diakone
> Weihbischof Rolf Steinhäuser

Bischofsvikariat für Geistliche Gemeinschaften
> Weihbischof Ansgar Puff
> Geistliche Gemeinschaften im Erzbistum Köln

Bischofsvikariat für die Internationale Katholische Seelsorge
> Weihbischof Dr. Dominikus Schwaderlapp
> www.iksebk.de

Bischofsvikariat für Ökumene und interreligiösen Dialog
> Weihbischof Rolf Steinhäuser
> Kirche im Dialog

Bischofsvikariat für die Orden im Erzbistum Köln
> Weihbischof Dr. Dominikus Schwaderlapp
> Orden im Erzbistum Köln

Besondere Beauftragte für das Erzbistum Köln

Ansprechpartner für Opfer sexuellen Missbrauchs
> Kontakt auf www.erzbistum-koeln.de/achtsam-handeln

 

Diözesandatenschutzbeauftragter
Steffen Pau
E-Mail: info@kdsz.de
Web: www.katholisches-datenschutzzentrum.de

 

Flüchtlingskoordinator
Klaus Hagedorn

 

Beauftragter für Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen (§ 98 SGB IX)
Beauftragter für den Arbeitsschutz
Marita Müller

 

Beschwerdestelle des Arbeitgebers Erzbistum Köln bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot § 1 AGG (§ 13 AGG)

  • für Schulpersonal: Referat 322 Schulpersonal und Recht
  • für Pastorale Dienste: Hauptabteilung Seelsorge-Personal, Abteilung Einsatz Pastorale Dienste
  • für Personal des Generalvikariates sowie der sonstigen rechtlich unselbständigen Einrichtungen des Erzbistums: Hauptabteilung 60 Verwaltung, Stabsstelle 601 Personalstrategie
  • für Beschwerden in Bezug auf zivilrechtliche Schuldverhältnisse: Stabsabteilung Recht